
Feueralarm in der Schule (DGUV Information 202-051)
Abschnitt 6 – Informationen für Schülerinnen und Schüler
In allen Schulen sind regelmäßig Feueralarmproben durchzuführen. Ziel dieser Alarmproben ist es, das richtige Verhalten beim Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren zu üben.
Der ersten Alarmprobe sollte eine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler über die wichtigsten Verhaltensregeln bei Feueralarm vorausgehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten allgemeinen Regeln kennen und beherrschen.
Dies betrifft vor allem
die rasche Räumung des Hauses,
die Sorge um Behinderte,
das Aufsuchen der Sammelplätze,
die Feststellung der Vollzähligkeit und
spezielle Verhaltensweisen im Fachunterricht.
Das Wichtigste bei Übungen und in Ernstfällen sind die rasche Räumung des Gebäudes und die Vollzähligkeitskontrollen.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst.
Diese allgemein gültigen Regeln können durch schulspezifische Sonderregelungen ergänzt werden.

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Richtiges Verhalten im Alarmfall
![]() | Versehentliche Auslösung von Fehlalarm: |
Nicht weglaufen! Es sind keine Konsequenzen zu befürchten. | |
![]() | Absichtliche Auslösung eines Fehlalarms (böswilliger Alarm): |
Kostenübernahme der Feuerwehrrechnung, eventuell Schulstrafe und Anzeige. | |
![]() | Jeder Alarm muss ernst genommen werden, auch wenn er sich als Fehlalarm herausstellt. |
![]() | Jeder soll den Fluchtweg aus dem Raum kennen, in dem er sich befindet. Der so genannte "Ersatzfluchtweg" wird beim Probealarm normalerweise nicht eingeübt und nur dann in Anspruch genommen, wenn der erste Fluchtweg nicht begehbar ist. |
![]() | Alle Flure, Gänge und Treppen, die im Gefahrfall Flucht- und Rettungswege sind, sind von Gegenständen freizuhalten. |
![]() | Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! |
Vorrang hat die Räumung des Hauses. | |
![]() | Verhalten im Unterrichtsraum: |
Keine Schulsachen mitnehmen, kein umständliches und zeitraubendes Anziehen der Garderobe. Raum geordnet und ruhig, aber rasch verlassen, auch bei Schulaufgaben und Kurzarbeiten. Die Lehrkraft überzeugt sich, dass niemand zurückbleibt. | |
![]() | Fenster schließen. |
![]() | Türe schließen, aber nicht versperren. |
![]() | Nicht rennen und nicht bummeln. |
![]() | Schülerinnen, Schüler und Schülergruppen ohne Aufsicht schließen sich möglichst einer anderen Klasse an und verlassen auch das Haus. |
![]() | Bei Verrauchung oder anderen Hindernissen: |
Ohne Panik den Ersatzfluchtweg nutzen. Wenn auch dieser nicht begehbar ist, zurück ins Klassenzimmer gehen, sich am Fenster der Feuerwehr bemerkbar machen. | |
![]() | Während des gesamten Alarms bleibt die Klasse zusammen. Am Sammelplatz zählt die Lehrkraft oder der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin ab. Fehlende Schülerinnen und Schüler werden gemeldet. |
![]() | Der Alarm ist erst dann beendet, wenn dies die Schulleitung bekannt gibt. Wenn das Alarmsignal verstummt, bedeutet dies nicht das Ende des Alarms. |
![]() | Sportunterricht: |
Unterricht abbrechen, Sporthalle verlassen, nicht umkleiden, gemeinsam zum Sammelplatz gehen. | |
Bei Regen oder Kälte: | |
Unterricht abbrechen, nicht umkleiden, in der Nähe des Ausgangs oder Notausgangs versammeln, weitere Anweisungen abwarten. | |
![]() | Schulschwimmbäder: |
Wasser sofort verlassen, nicht umkleiden, in der Nähe des Ausgangs oder Notausgangs versammeln, weitere Anweisungen abwarten. | |
![]() | Für Behinderte soll vorgesorgt werden, z. B. durch Patenschaften von Klassenkameraden und Klassenkameradinnen. Das gilt auch für vorübergehend Behinderte, z. B. durch Gipsverband. |
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