DGUV Grundsatz 306-001 - Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation...

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Anhang 2, Rahmenbedingungen der Ausbildung für betriebliche ...
Anhang 2
Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation (DGUV Grundsatz 306-001)

Anhangteil

Titel: Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation (DGUV Grundsatz 306-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Grundsatz 306-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 2 – Rahmenbedingungen der Ausbildung für betriebliche psychologische Erstbetreuung

  Teilnehmendenzahl maximal 12 Personen
Dauer
  • 16 Unterrichtseinheiten (UE) (eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten)

  • Auffrischung/Fortbildung spätestens alle 2 Jahre 8 UE, Inhalte analog der Ausbildung, zusätzliche Inhalte: Vertiefung in Selbstschutz; Erfahrungsaustausch

Räumlichkeitenmüssen für Gruppenübungen geeignet sein
Dozent/Dozentin siehe Punkt 3.5
Methodik
  • praktische Übungen

  • Rollenspiele

  • Einzel-, Partner- und Gruppenübungen

  • Lehrgespräche

Neben der Vermittlung theoretischer Inhalte stehen praktische Übungen und Simulationsszenarien im Vordergrund. Handlungshilfen für den konkreten Einsatzfall sollen den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden (Notfallflyer etc.).