DGUV Information 209-088 - Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

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Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten
(DGUV Information 209-088)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: August 2017

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundsätzliche Präventionsmaßnahmen3
Allgemein3.1
Anforderungen an Räume und Bereiche3.2
Bereitstellung und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln3.3
Gefahrstoffe3.4
Maßnahmen gegen Brände und Explosionen3.5
Schutzmaßnahmen gegen biologische Gefährdungen3.6
Besondere Arbeitsplätze und Tätigkeiten4
Allgemeine Schutzmaßnahmen4.1
Reinigungsgefäße4.2
Reinigungstische4.3
Reinigungsanlagen4.4
Reinigungseinrichtungen mit Ultraschall oder mit Druckfluten4.5
Vorübergehende Reinigungsplätze4.6
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten4.7
Prüfungen5
Allgemein5.1
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel5.2
Absaugung und technische Lüftung5.3
Prüfung von Arbeitsmitteln und technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen5.4
Beispiele zur Beurteilung der Explosionsgefahr außerhalb von Reinigungseinrichtungen mit entzündbaren FlüssigkeitenAnhang 1a
Auszug aus der TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722Anhang 1b
Zündquellenarten und SchutzmaßnahmenAnhang 2
Gefährdungsmatrix zur Beurteilung der dermalen Gefährdung nach TRGS 401Anhang 3
Muster-Gefährdungsbeurteilung 1, Teilereinigung 1, Reinigen von Metallkleinteilen 1, Reiniger 1Anhang 4
Muster-Gefährdungsbeurteilung 2, Teilereinigung 2, Reinigen von Metallkleinteilen 2, Reiniger 2Anhang 5
Muster-Betriebsanweisung 1, Handanlage, Hochalkalische ReinigungAnhang 6
Muster-Betriebsanweisung 2, Reinigungsplatz, Reinigen und Entfetten von MetallteilenAnhang 7
Muster-ExplosionsschutzdokumentAnhang 8
Vorschriften und RegelnAnhang 9
Bildnachweis
Notizen