DGUV Information 208-052 - Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Häufig kann in der betrieblichen Praxis ein Arbeitsprozess bereits durch den Einsatz einfacher technischer Hilfsmittel verbessert werden. So ist es z. B. vorteilhaft, schwere Gewichte mit Hilfe eines Förderwagens oder einer Sackkarre zu ziehen oder zu schieben, statt diese zu tragen.

Für den Fall, dass die genannten Schutzmaßnahmen z. B. beim Transport in engen Treppenhäusern nicht eingesetzt werden können, bieten verschiedene Hersteller personengebundene Tragehilfen an, die das Tragen sperriger oder schwerer Lasten erleichtern sollen. Hiervon zu unterscheiden sind die ebenfalls von verschiedenen Herstellern angebotenen Rückenstützgurte.

Diese DGUV Information informiert über personengebundene Tragehilfen und Rückstützgurte und zeigt deren Unterschiede auf. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie an die Akteure für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Informationsschrift soll bei der richtigen Auswahl und Beschaffung von personengebundenen Tragehilfen helfen.

Regelwerke und weiterführende Informationen
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV),

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),

  • Arbeitsmedizinische Regel 13.2 (AMR 13.2),

  • DGUV Information 240-460 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen",

  • DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?".

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