
Notrufmöglichkeiten für forstlich allein arbeitende Personen (DGUV Information 212-140)
Abschnitt 2.2 – 2.2 Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
Eine PNA besteht grundsätzlich aus
mindestens einem Personen-Notsignal-Gerät (PNG), das während der Arbeit an der Person befestigt getragen wird (z. B. am Gürtel oder am Oberarm) bzw. einer Funkfernbedienung für Seilschlepper mit integrierten PNG-Funktionen und
einer Einrichtung, welche die Notsignale der PNG empfängt, darstellt und weiterleitet und an der die Alarme bearbeitet und protokolliert werden können (PNEZ, EE oder Notrufzentrale).
Wenn die Risikobeurteilung ergeben hat, dass eine Personen-Notsignal-Anlage zur Überwachung gefährlicher Alleinarbeiten zulässig ist, sind geeignete Anlagen einzusetzen, d. h. eine Personen-Notsignal-Anlage ist entsprechend der Einsatzbedingungen auszuwählen und hinsichtlich ihrer Eignung zur Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zu bewerten.
Geeignet sind z. B. Personen-Notsignal-Anlagen, die den Normen DIN VDE V 0825-1, DIN VDE V 0825-11 oder DIN SPEC 30753 entsprechen und die eine Bauartprüfung durchlaufen haben.
Den Gegebenheiten im Forst entsprechend, ist der Einsatz unterschiedlicher technologischer Lösungen möglich, die im Folgenden vorgestellt werden:
2.2.1
PNA-Forst nach DIN SPEC 30753 (öffentliches Mobilfunknetz)
Eine PNA-Forst, welche die Anforderungen der DIN SPEC 30753 einhält, ist geeignet zur Absicherung von Alleinarbeiten mit erhöhten bis kritischen Gefährdungsstufen.
Die Besonderheit bei diesem System besteht darin, dass eine Empfangseinheit (EE-Forst) am Fahrzeug montiert ist, welche die Notsignale des PNG empfängt, verarbeitet und über ein öffentliches Mobilfunknetz an eine externe Notrufzentrale (siehe Abs. 2.4) weiterleitet.
Vorteile:
vergleichsweise geringe Investitionskosten
Empfangseinheit kann an exponierte Stelle platziert werden, z. B. auf Fahrzeug montiert
Geräteabhängig mit Dual-SIM ausrüstbar
Auffinden der in Not geratenen Person über gut wahrnehmbares akustisches und optisches Signal möglich, z. B. auf Fahrzeug montiertes Starktonhorn und Blitzleuchte
Nachteile:
Verfügbarkeit des Übertragungssystems ist abhängig vom gewählten Mobilfunknetzbetreiber
vergleichsweise hohe Betriebskosten (Mobilfunk- und Dienstleistungsverträge)

Abb. 2 Übersicht PNA-Forst nach DIN SPEC 30753

Empfangseinheit einer PNA-Forst in einer Rückemaschine

Alleinarbeit beim Rücken mit Seilwinde
2.2.2
PNA nach DIN VDE V 0825-1 (nichtöffentliches Betriebs- oder Bündelfunknetz)
Eine PNA, welche die Anforderungen der Produktnorm VDE V 0825-1 einhält, ist geeignet zur Absicherung von Alleinarbeiten mit erhöhter bis kritischer Gefährdungsstufe. Die Besonderheit bei diesem System besteht darin, dass zur Signalübertragung ein Funksystem verwendet wird, welches Bestandteil der PNA ist, d. h. es wird beispielsweise ein Betriebs- oder Bündelfunksystem (z. B. digitaler Betriebsfunk DMR oder Bündelfunk TETRA) verwendet. Die PNEZ wird in dieser Ausführung vom Forstunternehmen selbst betrieben, wobei organisatorisch sichergestellt sein muss, dass einlaufende Alarme auch bearbeitet werden können (Mitarbeiter oder Mitarbeiterin dauerhaft an der PNEZ oder Alarmweiterleitung mit definierten Eskalationsstufen). In Ausnahmefällen kann der Betrieb der PNEZ einer Notrufzentrale (externer Dienstleister) übertragen werden (siehe Abs. 2.4).
Vorteile:
unabhängig von öffentlich zugänglichen Netzen
sehr kurze Reaktionszeiten realisierbar
hohe Verfügbarkeit des Übertragungssystems
automatische Alarmweiterleitungen parametrierbar (z. B. an Gruppenmitglieder)
vergleichsweise geringe Betriebskosten (jedoch Lizenzgebühren für Frequenzzuteilung und -nutzung)
Nachteile:
relativ hohe Investitionskosten für die Infrastruktur
Betrieb der PNEZ (Alarmbearbeitung) muss organisatorisch und personell sichergestellt werden (wird nur bei größeren Betrieben sinnvoll möglich sein)

Abb. 3 Übersicht PNA nach VDE V 0825-1
2.2.3
PNA-11 nach DIN VDE V 0825-11 (öffentliches Mobilfunknetz)
Eine PNA-11, welche die Anforderungen der Produktnorm VDE V 0825-11 einhält, ist geeignet zur Absicherung von Alleinarbeiten mit erhöhten Gefährdungsstufen. Sofern sichergestellt ist, dass eine PNA-11 durch die Verwendung zusätzlicher und ständig vorhandener technischer Einrichtungen als Gesamtheit den Anforderungen der DGUV Regel 112-139 entspricht, so ist deren Einsatz auch bei Alleinarbeiten mit kritischen Gefährdungsstufen möglich. D. h. die schärferen Anforderungen an die Reaktionszeiten der VDE V 0825-1 respektive der DGUV Regel 112-139, Tabelle 6 müssen dann von einer derartigen PNA-11 erfüllt werden.

Abb. 4 Übersicht PNA-11 nach VDE V 0825-11 mit Empfangseinrichtung EE
Die Besonderheit bei diesem System besteht darin, dass zur Signalübertragung ein öffentliches Mobilfunknetz verwendet wird. Die Empfangseinrichtung (EE) wird in dieser Ausführung vom Forstunternehmen selbst betrieben, wobei organisatorisch sichergestellt sein muss, dass einlaufende Alarme auch bearbeitet werden können (Mitarbeiter/Mitarbeiterin dauerhaft an der EE oder Alarmweiterleitung mit definierten Eskalationsstufen).
In Ausnahmefällen kann der Betrieb der EE einer Notrufzentrale (externer Dienstleister) übertragen werden (siehe Abs. 2.4).
Vorteile:
vergleichsweise geringe Investitionskosten
geräteabhängig mit Dual-SIM ausrüstbar
Nachteile:
Verfügbarkeit des Übertragungssystems ist abhängig vom gewählten Mobilfunknetzbetreiber
Betrieb der EE (Alarmbearbeitung) muss organisatorisch und personell sichergestellt werden (wird nur bei größeren Betrieben sinnvoll möglich sein)
vergleichsweise hohe Betriebskosten (Mobilfunkverträge und ggf. Dienstleistungsverträge mit der Notrufzentrale)

Abb. 5 Übersicht PNA-11 nach VDE V 0825-11 mit externer Notrufzentrale