DGUV Information 209-086 - Stückverzinken

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Anhang 6 - Übersicht über erforderliche Kontrollen und Prüfungen

Prüfumfang, Fristen und Befähigung des Prüfpersonals sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu dokumentieren (s. Abschnitt 7 "Prüfungen"). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Art, Prüfumfang, prüfende Personen, Mindestprüffristen sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Arbeitsmittel in Feuerverzinkereien. Die Tabelle ist nicht abschließend und enthält Beispiele über erforderliche Prüfungen von in Feuerverzinkereien verwendeten Arbeitsmitteln. Die angegebenen Prüffristen sind bewährte Fristen bei einschichtiger Betriebsweise. In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen (z. B. Mehrschichtbetrieb, korrosive Belastungen usw.) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein.

ArbeitsmittelArt/Fristen:

-Kontrollen (K)
-vor Inbetriebnahme (V)
-wiederkehrend (W) nach Herstellerangaben aber mindestens *
PrüfumfangPrüfende PersonAufbewahrungsfrist
A1
A2
Rechtl. Grundlage
Alle Arbeitsmittel einschließlich einfacher Werkzeuge(K)
vor ihrer jeweiligen Verwendung
Inaugenscheinnahme, ggf. Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängelunterwiesene Beschäftigte§ 4 Abs. 5 BetrSichV
Traversen, Gestelle(W)
1-mal pro Jahr
Zustand der Werkstücke, Einrichtungen, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungenzur Prüfung befähigte PersonA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
Schleuderkörbe(W)
1-mal pro Jahr
Zustand, Rissfreiheitzur Prüfung befähigte PersonA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
Drahthaken, S-förmig(W)
1-mal pro Jahr
Zustand, Rissfreiheitzur Prüfung befähigte PersonA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
Anschlagketten und Kettengehänge, Drahtseilgehänge und Anschlagseile(W)
1-mal pro Jahr
Zustand der Werkstückezur Prüfung befähigte PersonA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
(W)
alle 3 Jahre
RissfreiheitA1
Anschlagketten bei Einsatz in der Zinkschmelze(W)
14-tägig
Sichtkontrolle und stichprobenweise MaßkontrolleDGUV Regel 109-004
Textile Anschlagmittel, z. B. Hebebänder und Rundschlingen(W)
1-mal pro Jahr
Zustand der Anschlagmittelzur Prüfung befähigte PersonA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest)(W)
alle 4 Jahre
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen RegelnElektrofachkraftA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
DGUV Vorschrift 3 und 4
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, z. B. DIN VDE 0100 Gruppe 700)(W)
1-mal pro Jahr
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen RegelnElektrofachkraftA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
DGUV Vorschrift 3 und 4
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung(W)
Alle 6 Monate bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen RegelnElektrofachkraftA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
DGUV Vorschrift 3 und 4
außerhalb von Büros: 1-mal pro JahrA1
in Büros: alle 2 JahreA1
Krane:
  • Laufkatzen

  • Brückenkrane

  • Wandlaufkrane

  • Schwenkarmkrane

(V)
Nach Montage, Installation, vor der ersten Inbetriebnahme
Sicherer Zustand, sichere Funktion, Wirksamkeit der SchutzeinrichtungenPrüfsachverständiger/PrüfsachverständigeA2§ 14 Abs.4 BetrSichV i. V. m.
Anhang 3
Abschn. 1
(W)
1-mal pro Jahr
Zur Prüfung befähigte PersonA2DGUV Vorschrift 52 und 53
Flurförderzeuge Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader/-stapler (Telehandler)1-mal pro JahrZustand der Werkstücke und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und SicherheitseinrichtungenZur Prüfung befähigte PersonA1§ 14 BetrSichV/TRBS 1201
Absauganlagen(V)
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
Ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung,Zur Prüfung befähigte PersonA1DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" bzw.
GefStoffV, Anh.1 Ziffer 2.3 Abs.7
(W)
1 mal pro Jahr
Sichere Funktion und Wirksamkeit
A1:Aufzeichnung und Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung am jeweiligen Betriebsort
A2:Aufzeichnung und Aufbewahrung während der gesamten Verwendungsdauer des Arbeitsmittels am jeweiligen Betriebsort

Für alle Arbeitsmittel, die direkten Kontakt zur Zinkschmelze haben oder in/über den Vorbehandlungsbecken verwendet werden, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in der Regel deutlich kürzere Prüffristen festzulegen, sofern die entsprechende Mehrbelastung nicht schon bei der Herstellung, in der Auslegung und Dimensionierung berücksichtigt wurde.