DGUV Regel 101-601 - Branche Rohbau

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Mauerarbeiten

Mauerarbeiten umfassen die Erstellung von Mauerwerk aus natürlichen oder künstlichen Steinen, die mit oder ohne Mörtel in einem Mauerwerksverband miteinander verbunden sind. Zum Einsatz kommen Steine mit verschiedenen Formaten und Gewichten.

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Abb. 97 Mauern mit Klinkern

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Abb. 98 Verarbeiten großformatiger Steine mit Hilfe eines Steinversetzkrans

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Abb. 99 Steingreifer mit Auffangplane

ccc_3531_03.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten" (bisher BGV C22 und GUV-V C22)

  • Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz -Allgemeine Anforderungen"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (bisher BGR 500)

ccc_3531_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-015 "Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen" (bisher BGI 695)

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 411: Hochbauarbeiten

  • WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU unter ccc_3531_arrow.jpgwww.wingis-online.de

ccc_3531_32.jpgGefährdungen

Achten Sie bei den Mauerarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz von Personen an Bauteilen (z.B. Deckenkanten, Boden- und Wandöffnungen) und von Arbeits- und Transportmitteln (z.B. Gerüste, Maurerarbeitsbühnen, Leitern, Fahrzeuge),

  • Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen bei Hebe- und Transportvorgängen, z.B. bei:

    1. 1.

      unsachgemäßem Anschlagen der Last

    2. 2.

      nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels

    3. 3.

      Verlust der Klemm- oder Saugwirkung bei hauptsächlich kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln

  • Umsturz aufgemauerter Wandscheiben

  • Staub- und Lärm, z.B. bei Arbeiten mit Steinbearbeitungsmaschinen

  • Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems durch schweres wiederholtes Heben und Tragen sowie Arbeiten in Zwangshaltungen

  • Hauterkrankungen beim Umgang mit Mörtel, Zement und Putz

ccc_3531_33.jpgMaßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Absturzsicherung
Sorgen Sie dafür, dass:

  • als Absturzsicherung Seitenschutz verwendet wird. Nachrangig können Auffangeinrichtungen (z.B. Fanggerüste) an den Absturzkanten eingesetzt werden

  • Öffnungen in Fußböden bzw. Decken mit Seitenschutz umwehrt oder unverschieblich und begehbar abgedeckt sind

  • Sichere Verkehrswege, wie z.B. Treppen statt Leitern zu den Arbeitsplätzen vorhanden sind

  • Gerüste und Maurerarbeitsbühnen mit dreiteiligem Seitenschutz ausgestattet sind

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Abb. 100 Bockgerüst

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Abb. 101 Gesicherte Wandscheibe

ccc_3531_11.jpgIm Baustein B 117 der BG BAU finden Sie weitere Hinweise zur sicheren Benutzung von Bockgerüsten.

Sicherer Transport von Lasten
Vermeiden Sie, dass Lasten über Beschäftigte hinweg gehoben werden. Wählen Sie entsprechend der Last, den Abmessungen und der Verpackung der Last ein geeignetes Lastaufnahmemittel aus. Vermeiden Sie hauptsächlich kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel (Klemmwirkung). Sollte aus technologischen Gründen deren Verwendung notwendig sein, verwenden Sie dann Geräte mit zusätzlicher Sicherung der Last, z.B. durch Ketten, Auffangplanen, Haltebügel (siehe Abbildung 99).

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten darüber, wie die Lasten sicher anzuschlagen sind.

ccc_3531_11.jpgInformationen zu Lastaufnahmemitteln und Anschlagen von Lasten finden Sie in den Bausteinen B 161 und B 164 der BG BAU.

Standsicherheit
Achten Sie beim Mauern von Wandscheiben auf deren Standsicherheit. Wandscheiben sind in allen Bauzwischenzuständen unter Beachtung des Verhältnisses von Mauerlänge, -höhe und -dicke entweder durch endgültige (z.B. Deckenscheiben, Mauerpfeiler, Zwischenwände, Verankerungen) oder, wenn diese noch nicht vorhanden, durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. zug- und druckfeste Abstützungen) gegen Umkippen zu sichern (siehe Abbildung 101). Vermeiden Sie bei dem Verlegen von Deckenplatten das Anstoßen an die Wände. Beachten Sie, dass Witterungseinflüsse, wie z.B. Wind und Frost die Standsicherheit beeinträchtigen können.

Schutz vor Staub und Lärm
Sorgen Sie dafür, dass die Gefährdungen durch Staub und Lärm so gering wie möglich gehalten werden. Wenden Sie dabei vorrangig technische Maßnahmen (t) und nachrangig personenbezogene Maßnahmen (p) an.

  1. (t)

    z.B.: Staubabsaugung der Steinbearbeitungsmaschinen, Verwendung von lärmreduzierten Sägeblättern, Nassschnittverfahren (Bestimmungen zur Entsorgung des Schneidwassers beachten)

  2. (p)

    Verwendung von PSA: Staubschutzmasken bzw. Gehörschutz

Ergonomie
Gestalten Sie die Arbeitsabläufe so, dass schweres Heben und Tragen sowie Arbeiten in Zwangshaltungen vermieden werden. Setzen Sie beispielsweise Versetzgeräte, Maurerarbeitsbühnen oder höhenverstellbaren Gerüste mit Stand- und Materiallagerungsebene ein. Bedenken Sie, dass bei einer dauerhaften Verarbeitung von Einhand- bzw. Zweihandmauersteinen von 7,5 kg bzw. 25 kg Muskel- und Skeletterkrankungen entstehen können.

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Abb. 102 Versetzhilfe für Mauersteine

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Abb. 103 Maurerarbeitsbühne

ccc_3531_11.jpgIm Baustein C 366 der BG BAU finden Sie weitere Hinweise zur ergonomischen Verarbeitung von Mauersteinen.

Sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Informieren Sie sich, welche Gesundheitsgefahren sich für Ihre Beschäftigten aus den bei Ihnen verwendeten Baustoffen (z.B. Zement, Mörtel, Putz, Montageschaum) ergeben. Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für den Umgang mit dem jeweiligen Produkt und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten. Stellen Sie Ihren Beschäftigten die gegebenenfalls notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. Schutzhandschuhe, zur Verfügung.

ccc_3531_11.jpgMit dem WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU können Sie eine Betriebsanweisung im Sinne der Gefahrstoffverordnung erstellen.ccc_3531_arrow.jpgwww.wingis.de

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Abb. 104 Gefahrstoffhinweise auf Gebinde