DGUV Regel 101-601 - Branche Rohbau

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Branche Rohbau
(DGUV Regel 101-601)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Februar 2017

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz2
Was für alle gilt2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen3
Grundsätzliche Gefährdungen und Maßnahmen3.1
Gefährdung durch Absturz3.1.1
Gefahrstoffe3.1.2
Elektrische Gefährdungen3.1.3
Brand- und Explosionsgefährdungen3.1.4
Gefährdung durch Lärm3.1.5
Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen3.1.6
Einflüsse durch psychische Belastung3.1.7
Persönliche Schutzausrüstungen3.1.8
Verwendung von Arbeitsmitteln3.2
Leitern3.2.1
Fahrbare Arbeitsbühnen3.2.2
Arbeits- und Schutzgerüste3.2.3
Gleit- und Kletterschalungen3.2.4
Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen3.2.5
Schutznetze3.2.6
Arbeitsplattformnetze3.2.7
Schweiß- und Schneidgeräte3.2.8
Arbeiten mit Maschinen im Rohbau3.2.9
Maschinen zum Heben von Personen3.2.10
Maschinen zum Heben von Lasten3.2.11
Anschlag- und Lastaufnahmemittel3.2.12
Mobile Holzbearbeitungsmaschinen3.2.13
Mauerarbeiten3.3
Stahlbeton- und Spannbetonbau3.4
Fertigteilmontage3.5
Gerüstbau3.6
Traggerüst- und Schalungsbau3.6.1
Konsolgerüste3.6.2
Fassadenbau3.7
Zimmerarbeiten3.8
Dacharbeiten und Montage von Photovoltaikanlagen3.9
Turm- und Schornsteinbau3.10
Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren3.11
Anhang4
Formularvorlagen4.1
Anzeige der Inbetriebnahme eines hochziehbaren Personenaufnahmemittels (F 700)4.1.1
Beauftragung: Kranführer/in für ortsveränderliche Krane (F 701)4.1.2
Bestellung von einer "zur Prüfung befähigten Person" (F 704)4.1.3
Prüfprotokoll für Ersteller/in von Gerüsten (F 705)4.1.4
Checkliste für Benutzer/in von Gerüsten (F 706)4.1.5
Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste (F 707)4.1.6
Stichwortverzeichnis4.2
Zitierte Normen4.3