Abschnitt 5.14 - 5.14 Verhalten nach Tauchgängen
Im Anschluss an Tauchgänge sind starke körperliche Belastungen zu vermeiden. Nach jeder Druckexposition darf für einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden weder eine Flugreise noch ein Höhenaufstieg von mehr als 500 Metern durchgeführt werden.