DGUV Regel 105-002 - Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
(DGUV Regel 105-002)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: April 2017

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeines3
Arbeitsschutzorganisation3.1
Ausrüstung4
Leichttauchgeräte4.1
Zusätzliche Tauchausrüstung4.2
Auftriebsmittel4.3
Leinen4.4
Verdichter4.5
Betrieb5
Verhalten beim Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen5.1
Leitung und Aufsicht5.2
Tauchtrupp5.3
Anforderungen an den Taucher bzw. an die Taucherin5.4
Anforderungen an den Signalmann bzw. an die Signalfrau5.5
Bereitstellung von Tauchausrüstung und Einrichtungen5.6
Sicherung des Taucheinsatzes5.7
Schriftliche Aufzeichnungen5.8
Verständigung5.9
Vorbereitung eines Taucheinsatzes5.10
Abstieg von Tauchern bzw. Taucherinnen5.11
Tauchgänge5.12
Abbruch von Tauchgängen5.13
Verhalten nach Tauchgängen5.14
Füllen von Druckgasbehältern5.15
Prüfung der Ausrüstung6
Erste Hilfe / Verhalten bei Tauchunfällen7
Maximale Aufenthaltszeiten unter Wasser (Austauchtabellen)Anhang 1
Maßnahmen bei einem TauchunfallAnhang 2
Ausbildungsplan zum Taucher bzw. zur TaucherinAnhang 3
Ausbildungsplan zum Signalmann bzw. zur SignalfrauAnhang 4
LeinenzugzeichenAnhang 5
Grundsätze für die Instandhaltung von TauchgerätenAnhang 6
Muster Taucheinsatzprotokoll(vergl. auch FwDV 8 "Tauchen")Anhang 7
Anerkennung von vergleichbarer AusbildungAnhang 8
Ärztliche Bescheinigung für den Taucher bzw. die TaucherinAnhang 9
Ärztliche Bescheinigung für den Signalmann bzw. die SignalfrauAnhang 10
Auflistung der Informationsgrundlagen - normative VerweiseAnhang 11

Vorbemerkung

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahren- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen.