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Anhang 1

Prüfung von Arbeitsmitteln, Auszug aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

ArbeitsmittelPrüffristPrüfumfang
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest)alle 4 JahrePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt)
auch: Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitung
alle 6 Monate
bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: 1 mal pro Jahr
in Büros: alle 2 Jahre
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist" angegebenen Fristen verlängert werden.
Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.
Regale (auch kraftbetrieben)1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung

Bewährte Fristen zur Inaugenscheinnahme vor der Verwendung und der Funktionsprüfung

ArbeitsmittelFristUmfang der Inaugenscheinnahme/
Funktionskontrolle
Leiternvor jedem GebrauchSichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit