DGUV Grundsatz 309-011 - Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen

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Anlage 1

Zertifikat


Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen



Frau/Herr ..............................


hat an einer 16 Lehreinheiten umfassenden theoretischen und praktischen Qualifizierung zur Erlangung der Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet an Aufzugsanlagen teilgenommen und sie mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen.

Die Qualifizierung umfasste unter anderem folgende Inhalte:
  • Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)

  • Anordnung von und Zugang zu Triebwerksräumen, Rollenräumen

  • Verantwortung im Arbeitsschutz und in der Gefährdungsbeurteilung

  • Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht

  • An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe

  • Inspektionssteuerung und Sicherheitsbauteile

  • Aufzug-Notruf

  • Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube

  • Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube

  • Betreten des Fahrkorbdachs

  • Absturzgefahr und Einsatz von PSA gegen Absturz

  • Spezielle Gefährdungen an den Anlagen

  • Verfahren der Anlage vom Fahrkorb

  • Elektrische Gefährdungen

  • Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten

  • Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und Schachtgrube

  • Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf

Es empfiehlt sich, die Qualifizierung nach maximal 5 Jahren zu wiederholen.
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Ort/DatumUnterschrift Fachkundiger Ausbilder/Fachkundige Ausbilderin