2 Muster für die Bestätigung der Übertragung von Unternehmenspflichten gemäß § 13 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, § 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ [BGV A1]) | ||
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Herrn/Frau ________________________________________ | ||
werden für den Betrieb/die Abteilung*) ____________________ | ||
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der Firma ____________________________________________________________ | ||
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(Name und Anschrift der Firma) | ||
die dem Unternehmer hinsichtlich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung
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soweit ein Betrag von _________________________ Euro nicht überschritten wird. | ||
Dazu gehören insbesondere: ________________________________________ | ||
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Ort | Datum | |
Unterschrift des Unternehmers | Unterschrift der beauftragten Person | |
*) nicht Zutreffendes streichen | Rückseite beachten! |
Vor Unterzeichnung beachten! | |
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§ 9 | des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten: |
„(1) Handelt jemand
so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenden vorliegen.
und handelt er auf Grund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.“ | |
§ 13 | Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): |
„Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“ | |
§ 15 | Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII): |
„(1) Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über
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§ 13 | der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“(BGV A1): |
„Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.“ |