DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft Teil II: Abfallbehandlung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Branche Abfallwirtschaft
Teil II: Abfallbehandlung
(DGUV Regel 114-602)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Oktober 2016

ccc_3511_titel.jpg

InhaltsübersichtAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz:2
Was für alle gilt!2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen3
Neu- und Umbau von Abfallbehandlungsanlagen3.1
Verkehrswege, Zugänge, Fußböden, Fluchtwege und Notausgänge, Beleuchtung3.2
Qualifikation von Führungskräften in Abfallbehandlungsanlagen3.3
Arbeitsmittel und Anlagen in rauer Umgebung3.4
Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten3.5
Gefahrstoffe3.6
Biologische Arbeitsstoffe3.7
Arbeitsmedizinische Vorsorge3.8
Persönliche Schutzausrüstung3.9
Atemschutz3.10
Hygienemaßnahmen und Hautschutz, Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln3.11
Brandgefährdung in der Abfallbehandlung3.12
Maßnahmen zur Rettung von Personen3.13
Anlieferung, innerbetrieblicher Verkehr und Umladen von Abfällen3.14
Innerbetrieblicher Abfalltransport durch Flurförderzeuge und Stetigförderer3.15
Mechanische Abfallaufbereitung3.16
Manuelle Sortierung3.17
Zerlegung von Elektro-Altgeräten3.18
Kompostierung3.19
Vergärung3.20
Anhang4
Begriffsbestimmungen4.1
Anhang5
Beispiele für bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen von überwachungsbzw. prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen5.1