
Softwareergonomie (DGUV Information 215-450)
Abschnitt 8.3 – 8.3 Die Gestaltgesetze
"Gestaltgesetze" sind aus visuellen Wahrnehmungsprozessen abgeleitet. Aus diesem Grund sind sie bei der Gestaltung von Benutzungsoberflächen zu berücksichtigen.
8.3.1
Gesetz der Nähe
Das Gesetz der Nähe besagt, dass Elemente, die sich in räumlicher Nähe zueinander befinden, als zusammengehörig wahrgenommen werden. Um z. B. eine Beschriftung als zugehörig zu einem bestimmten Feld wahrzunehmen, muss diese in räumlicher Nähe platziert werden (Abbildung 18).
Das Gesetz der Nähe wirkt hier durch den vertikalen Abstand zwischen Beschriftung und Feld. So werden die Feldbezeichnungen (auch Label genannt) "Straße" und "PLZ u. Ort" im linken Teil eher dem darüber liegenden Feld zugeordnet, statt - wie beabsichtigt - dem darunter liegenden. Auf der rechten Seite fällt die richtige Zuordnung leichter.
8.3.2
Gesetz der Ähnlichkeit
Das Gesetz der Ähnlichkeit besagt, dass ähnliche Elemente als zusammengehörig wahrgenommen werden. Bei der Gestaltung von Masken ist somit auf die visuelle Trennung von ähnlichen, aber funktional unterschiedlichen Elementen zu achten:
Gehören die Checkboxen rechts zu den Feldern, oder bilden sie eine eigene Gruppe? Die Checkbox "Geschäftsadresse" wird als Teil der Checkboxgruppe wahrgenommen, weil alle Elemente ähnlich sind, obwohl sie funktional nicht dazu gehört.
Durch die verbesserte Anordnung wird visuell deutlich, dass die Checkbox "Geschäftsadresse" funktional zu den Adressfeldern gehört, die anderen jedoch nicht (siehe Abbildung 19).

Abb. 18 Ungünstige Anordnung links, rechts Einhaltung des Gestaltgesetzes der Nähe.

Abb. 19 Ungünstige Gruppierung in Bezug auf die Checkbox "Geschäftsadresse" oben und verbesserte Anordnung unten.

Abb. 20
Oben: Feldgruppe ohne geschlossene Gestalt
Unten: Feldgruppe mit geschlossener Gestalt
8.3.3
Gesetz der Geschlossenheit
Das Gesetz der Geschlossenheit besagt, dass fehlende Bestandteile einer "geschlossenen" Gestalt von der Betrachterin bzw. vom Betrachter ergänzt werden. Häufig erzeugen Elemente in Masken jedoch keine "ergänzbare" Gestalt. Eine Gruppierung ist nur schwer wahrzunehmen, das Auffinden von Informationen fällt schwerer (Abbildung 20).
Die Elemente sind im oberen Teil der Abbildung so angeordnet, dass sie visuell nicht zu einer geschlossenen Gestalt ergänzt werden können. Die Elemente scheinen deswegen funktional nicht zusammen zu gehören. Im unteren Teil kann dagegen eine geschlossene Gestalt (Rechteck) erzeugt werden. Die Zusammengehörigkeit ist hergestellt.