DGUV Regel 113-601 - Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Gewinnung von Kies und Sand

3.3.1
Abraumbeseitigung

Um an verwertbares Material zu kommen, muss zunächst der Abraum, das heißt Erdreich, Wurzelwerk, Oberböden und Deckschichten, beseitigt werden. Dabei kann es zu verschiedenen Gefährdungen kommen. Besondere Gefährdungen können sich bei der Beseitigung des Abraums in Grundwassernähe und offenen Wasserflächen ergeben. Schützen Sie Ihre Beschäftigten mit den geeigneten Maßnahmen.

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Abb. 1 Abraumbeseitigung für die Kiesgewinnung
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Abb. 2 So nicht! Fehlender Schutzstreifen nach der Abraumbeseitigung
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

    (bisher BGV C11)

    § 12 Abraum

  • DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten"

    (bisher BGR/GUV-R 2114)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Bei der Beseitigung des Abraums können Bäume und Wurzelwerk Personen verletzen

  • Stolpern und Stürzen in unwegsamen Gelände

  • Fallende Bäume und Äste bei Fällungen und Rodungen

  • Verspannte Bäume und Äste

  • Scharfkantige Werkzeuge und Maschinen zur Bearbeitung von Holz

  • Abstürzen von Personen, Maschinen und Material bei Arbeiten in steilen Hängen oder an Absturzkanten

  • Den Hang herabrollende Bäume oder Stammteile

  • Abraum kann ins Rutschen geraten und auf tiefer gelegene Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen

  • Umkippen von Fahrzeugen auf Fahrwegen, die für das Befahren nicht geeignet sind

  • Belastungen durch Lärm und Vibration, zum Beispiel bei der Benutzung von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und Kettensägen

  • Witterungseinflüsse

  • Biologische Einwirkungen, zum Beispiel durch Insekten oder andere Tiere

  • Ertrinken bei der Beseitigung von Abraum im Bereich von offenen Wasserflächen

  • Versinken von Arbeitsmaschinen, zum Beispiel bei Arbeiten am Wasser

  • Anbackungen und unvorhersehbares Rutschen von bindigem Material in Gewinnungsgeräten und Transportfahrzeugen führen zu unerwünschten Schwerpunktverlagerungen

  • Unzureichende Erste Hilfe bei Alleinarbeit

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Entfernen Sie in jedem Fall den Abraum, bevor Sie mit der Gewinnung des nutzbaren Materials beginnen! Darüber hinaus können Sie die Gefährdungen mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

Baumfällarbeiten

Auf dem Abraum stehende Bäume müssen entfernt werden, bevor der Abtrag des Abraums das Wurzelwerk erreicht. Lassen Sie Baumfällarbeiten nur durch speziell ausgebildete Personen durchführen und die Arbeitsbereiche währenddessen großräumig absperren und kennzeichnen. Während der Baumfällarbeiten sollten nicht beteiligte Personen von diesen Arbeitsplätzen fern gehalten werden.

Schutzstreifen bei der Trockengewinnung

Damit keine Abraummassen oder Bewuchs auf tiefer gelegene Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen können, muss zwischen dem Fuß des Abraums und der Vorderkante des freigelegten Materials stets ein Schutzstreifen vorhanden sein. Die Breite dieses Schutzstreifens ist abhängig von der Art der Abraumbeseitigung und den dabei eingesetzten Geräten, aber auch von der Materialbeschaffenheit zum Beispiel Kornaufbau, Wassersättigung und Kornverteilung:

  • Erfolgt die Beseitigung des Abraums in schwierigem, steilem Gelände und kann nur von Hand ausgeführt werden, muss der Schutzstreifen halb so breit sein wie die Abraumhöhe, mindestens aber 1,5 Meter.

  • Bei maschineller Abraumbeseitigung müssen die Schutzstreifen bei Arbeiten im Tiefschnitt mindestens 3 Meter und im Hochschnitt je nach Lade- und Fördergerät so breit sein, dass für diese keine Absturzgefahr besteht.

Weitere Maßnahmen

  • Im Hochschnitt darf die Wandhöhe des Abraums nicht höher als die Reichweite der eingesetzten Erdbaumaschine sein.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen das Abrutschen von Personen und Geräten, zum Beispiel:

    • mit ausreichend großen Sicherheitsabständen zu Absturzkanten und Wasserflächen,

    • mit Schutzwällen.

  • Beseitigen Sie regelmäßig Anbackungen, zum Beispiel bindiges Material, in Schaufeln und Mulden, um die Standsicherheit der Geräte nicht zu gefährden.

  • Legen Sie Fahrwege bei der Beseitigung des Abraums so an, dass sie sicher befahren werden können.

ccc_3485_20160301_028.jpgSorgen Sie für ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Betriebs- oder Mobilfunk), um über Gefährdungen zu informieren und diese zu vermeiden.

ccc_3485_20160301_002.jpgLassen Sie im Rahmen der betriebsärztlichen Beratung prüfen, ob bei Ihren Beschäftigten ein ausreichender Impfschutz besteht.

ccc_3485_20160301_033.jpgSorgen Sie vorzugsweise durch technische Maßnahmen dafür, dass die Expositionswerte für Lärm und Vibrationen nicht überschritten werden. Setzen Sie zum Beispiel nur lärm- und schwingungsarme Maschinen ein.

ccc_3485_20160301_013.jpgOrganisieren Sie die Erste Hilfe, insbesondere bei Alleinarbeitsplätzen!

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Abb. 3 Schutzstreifen bei Abraumbeseitigung von Hand
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Abb. 4 Schutzstreifen bei maschineller Abraumbeseitigung im Hochschnitt

3.3.2
Gestaltung von Wänden und Böschungen

Die Standsicherheit von Wänden und Böschungen in Kies- und Sandgruben gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Bereits bei der Abbauplanung sollten Sie daher Auswahl und Einsatz der Gewinnungsgeräte berücksichtigen, weil sich daraus besondere Einflüsse auf die Gestaltung der Wände und Böschungen ergeben können.

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Abb. 1 Bei der Nassgewinnung ist ein ausreichender Abstand zur Uferböschung notwendig
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 9 Wände

    § 15 Wandhöhen

In Kies- und Sandgruben wird je nach Lage des Vorkommens zwischen Trocken- und Nassgewinnung unterschieden. Wird Material unterhalb des Grundwasserspiegels entnommen, wird dies als Nassgewinnung bezeichnet.
Bei der Nassgewinnung müssen Sie neben geologischen Gegebenheiten insbesondere witterungsbedingte Einflüsse berücksichtigen, wie zum Beispiel Wellenschlag und starke Niederschläge.
Bei der Trockengewinnung steht das Gewinnungsgerät entweder vor der Grubenwand und baut nach oben ab (Hochschnitt) oder es steht auf dem Vorkommen und gräbt die darunterliegenden Schichten ab (Tiefschnitt).
ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Abrutschende Massen, die zum Absturz oder zum Verschütten von Personen und Maschinen führen

  • Um- oder Abstürzen der Gewinnungsgeräte und Transportfahrzeuge

  • Absturz nach Überfahren von Gruben und Böschungskanten

  • Nachbrechen von Böschungen, zum Beispiel durch

    • Bildung steiler Unterwasserböschungen oder Unterhöhlungen in Ufernähe bei der Nassgewinnung

    • Erosion bei starken Regenfällen und unkontrolliert abfließendem Oberflächenwasser

    • Auflasten, etwa durch eingesetzte Maschinen und Geräte

    • Einfluss von wechselnden Wasserspiegeln und Wassersättigung

  • Ertrinken in offenen Wasserflächen

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Die Höhe Ihrer Abbauwände darf die Reichhöhe bei Eimerketten-, Schaufelrad- und Greifbaggern nicht überschreiten. Bei den übrigen Gewinnungsgeräten darf die Wandhöhe die Reichhöhe, die der größten Arbeitshöhe entspricht, nicht mehr als 1 Meter überschreiten.

  • Halten Sie bei Eimerkettenbaggern, die im Hochschnitt gewinnen, an der Wand einen Böschungswinkel von weniger als 60 Grad ein. Richten Sie stets ein Planierstück mit Sicherheitsabstand zwischen Grubenrand und Gerät ein.

  • Positionieren Sie bei der Nassgewinnung das Gewinnungsgerät in einen ausreichenden Abstand vom Grubenrand, da sich unter Wasser kritische Böschungswinkel und Unterhöhlungen einstellen können.

  • Halten Sie bei der Trockengewinnung im Tiefschnitt den Böschungswinkel von maximal 60 Grad ein. Unter Berücksichtigung der Standfestigkeit des Materials müssen die Geräte so weit vom Grubenrand entfernt stehen, dass keine Absturzgefahr besteht.

  • Bewerten Sie die Standsicherheit der Uferböschungen in Abhängigkeit wechselnder Wasserspiegel.

  • Kennzeichnen Sie die Böschungskante und sichern Sie diese gegen Überfahren.

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Abb. 2 Gewinnung mit dem Radlader und regelgerechter Wandhöhe

3.3.3
Gestaltung von Verkehrswegen und Sohlen

Zu enge Fahrwege, rutschige Fahrbahnen, Zusammenstöße oder Staub gehören zu den Gefahren für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten auf Verkehrswegen. Planen Sie die Verkehrswege stets in Abhängigkeit der eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen und berücksichtigen Sie dabei geologische, witterungsbedingte und abbauspezifische Einflüsse.

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Abb. 1 Fahrstraßen müssen zu den offenen Wasserflächen hin gegen Hineinstürzen gesichert sein
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

    (bisher BGV C11)

    § 11 Verkehrswege

  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Verkehrswege

    (ASR A1.8)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Abstürze

Bei Verkehrswegen bestehen unter anderem Gefährdungen durch Abstürze der verfahrbaren Maschinen, Fahrzeuge und Gewinnungsgeräte über die Absturzkanten, zum Beispiel wegen

  • zu enger Fahrwege,

  • Ab- oder Nachbrechen der Absturzkanten,

  • Versinken in nicht tragfähigem Untergrund (z. B. Aufschüttungsbereiche, nicht gewachsene Böden),

  • nicht ausreichend gesicherter Absturzkanten gegen Überfahren,

  • zu starken Gefälles,

  • rutschiger Fahrbahnen (etwa durch Schnee, Eis, Regen oder Wind),

  • eingeschränkter Sichtverhältnisse, beispielsweise durch Nebel, Dunkelheit und Staubaufwirbelungen,

  • zu wenig Abstand zu Wasser führenden Bereichen wie Flüsse, Baggerseen, Absetzbecken,

  • Aus- und Überspülung von Fahrwegen.

Weitere Gefährdungen

  • Verletzungen und Vibrationsbelastungen aufgrund unkontrollierter Bewegungen von Fahrzeugen durch Unebenheiten auf Sohlen und Verkehrswegen

  • Abrutschendes oder herabfallendes Material auf Sohlen und Verkehrswege

  • An- und Überfahren von Personen und Fahrzeugen

  • Zusammenstoßen von Maschinen und Geräten

  • Staubbelastungen der Beschäftigten im Bereich der Fahrstraßen

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Planen, bemessen und legen Sie Verkehrswege stets regelgerecht an, so dass sie sicher benutzt werden können.

  • Achten Sie auf ausreichend breite Fahrstraßen (siehe Abbildung 3).

  • Sorgen Sie für ebene, gut instand gehaltene Verkehrswege ohne größere Unebenheiten und achten Sie auf sicherheitsgerechte und den Fahrbahnverhältnissen angepasste Fahrweise.

  • Beachten Sie geologische Gegebenheiten, wie zum Beispiel Rutschungen und Gleitflächen.

  • Leiten Sie Oberflächenwässer geregelt ab, so dass Ausspülungen oder Abbrüche von Fahrstraßen vermieden werden.

  • Treffen Sie Vorkehrungen damit die Fahrwege auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen, (z. B. Eis, Schnee, Nebel, starke Regenfälle) sicher befahren werden können. Sollte ein sicheres Befahren nicht gewährleistet sein, stellen Sie den Fahrbetrieb ein.

  • Legen Sie Verkehrswege möglichst aus dem Gefahrbereich von Absturzkanten, Böschungen und Wänden heraus. Achten Sie insbesondere bei Wasserflächen auf verminderte Standfestigkeiten des Untergrundes im Uferbereich. Inspizieren Sie Ihre Fahrwege regelmäßig. Bestehen besondere Auffälligkeiten (z. B. Rissbildungen), die auf ein Abrutschen der Böschung hinweisen, dann sollten Sie den Böschungswinkel auch unterhalb der Wasserlinie kontrollieren (z. B. Echolotmessungen).

  • Legen Sie Verkehrs- und Betriebsregelungen für alle Betroffenen fest, denken Sie dabei an den innerbetrieblichen Verkehr sowie den Kundenverkehr.

  • Begrenzen Sie die Fahrstraßen, zum Beispiel durch Schutzwälle, Freisteine oder Leitplanken.

  • Gestalten Sie auch Auffahrrampen an Materialaufgabestellen so, dass sie sicher befahren werden können (z. B. geringe Neigung, ausreichende Breite, Sicherung gegen Überfahren der Absturzkanten).

  • Achten Sie auf einen wechselnden Wasserstand und legen Sie die Verkehrswege im Bereich von Gewässern ausreichend hoch an.

  • Sorgen Sie bei einspuriger Wegführung für Ausweichbuchten. Der Abstand ist so zu wählen, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge rechtzeitig gesehen werden und die Fahrzeugführer rechtzeitig reagieren können.

  • Befestigen Sie ihre Fahrwege mit geeignetem Material. Halten Sie Ihre Fahrwege instand und reinigen Sie diese regelmäßig.

  • Befeuchten Sie die Fahrstraßen, um die Staubbelastung zu reduzieren.

  • Vermeiden Sie zur Verminderung von Vibrationen Spurrinnen, Schlaglöcher und Auswaschungen.

ccc_3485_20160301_020.jpgBeschildern Sie die Verkehrswege und weisen Sie auch Betriebsfremde auf betriebsspezifische Verhaltensregeln hin.

ccc_3485_20160301_052.jpgAchten Sie auch auf eine geringe Neigung der Fahrstraßen. Bewährt hat sich eine Neigung von 7 bis 10 Prozent.

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Abb. 2 mit Wall abgesicherte Fahrstraße bei der Sandgewinnung
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Abb. 3 Berechnung Mindestbreite der Fahrstraßen

3.3.4
Trockengewinnung

In der Trockengewinnung im Hochschnitt steht das Gewinnungsgerät unmittelbar vor der Wand. Hierfür werden heute in den meisten Fällen Radlader- oder Hydraulikbagger eingesetzt. In einigen Gruben sind auch Schaufelradbagger anzutreffen. Häufig werden Kies und Sand auch im Tiefschnitt abgebaut. Hierfür werden in der Regel Seilbagger mit Schleppschaufeln oder Tieflöffelbagger eingesetzt. Abstürzen, Verschüttet werden, Lärm und Vibrationen: Die Gefährdungen bei der Trockengewinnung in Kies- und Sandgruben sind vielfältig.

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Abb. 1 Sandgewinnung mit dem Radlader und regelgerechter Wandhöhe an der Gewinnungsstelle
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    §§ 15, 16, 17 Wandhöhen und -neigungen

    § 21 Prüfen von Abraum- und Abbauwänden

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Verschüttet werden von herabstürzenden Massen

  • Um- und Abstürzen von Personen und Maschinen

  • Absturz durch Überfahren der Böschungskante

  • Einwirkung von Lärm

  • Einwirkung von Vibrationen

  • Unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Alleinarbeit

  • Psychische Belastung durch Alleinarbeit

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Begrenzen Sie die Höhe der Abbauwände unter Berücksichtigung der verwendeten Abbauverfahren und der technischen Möglichkeiten Ihrer Gewinnungsgeräte. Im Hochschnitt darf die Wandhöhe die Reichhöhe des Radladers bzw. Hochlöffelbaggers um nicht mehr als 1 Meter überschreiten.

  • Beim Einsatz von Eimerketten-, Schaufelrad- und Greifbaggern darf die Wandhöhe nicht höher als deren Reichhöhe sein.

  • Achten Sie darauf, dass die Abbauwände nicht unterhöhlt werden.

  • Halten Sie im Tiefschnitt Böschungswinkel von bis zu 60 Grad ein. Das gilt entsprechend für den Einsatz von Eimerkettenbaggern im Hochschnitt.

  • Beachten Sie den Einfluss der Auflast durch die Gewinnungsgeräte auf die Standsicherheit der Böschung.

  • Achten Sie darauf, dass die Gewinnungsgeräte im Tiefschnitt weit genug von der Böschungskante entfernt aufgestellt werden.

  • Erhalten Sie die Sohlen in einer Breite, dass diese sicher beräumt werden können, wenn der Abbau gegen stillgelegte Wände vorrückt.

  • Schützen Sie Ihre Abbauwände vor Erosion durch geeignete Wasserführung von Grund- und Oberflächenwässern.

ccc_3485_20160301_033.jpgSorgen Sie vorzugsweise durch technische Maßnahmen dafür, dass die Expositionswerte für Lärm und Vibrationen nicht überschritten werden. Setzen Sie zum Beispiel nur lärm- und schwingungsarme Maschinen ein.

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Abb. 2 Gewinnung im Tiefschnitt mit einem Hydraulikbagger

3.3.5
Nassgewinnung von Land

Bei Vorkommen geringer Mächtigkeit bietet sich der Einsatz von Seilbaggern mit Schleppschaufelausrüstung, Tieflöffelbaggern, Eimerkettenbaggern oder Schrappern als Gewinnungsgeräte an. Sie ermöglichen die Nassgewinnung von Land aus. Beachten Sie, dass auch dabei Gefährdungen für Ihre Beschäftigten entstehen können.

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Abb. 1 Nassgewinnung mit Eimerkettenbaggern im Betrieb
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

    (bisher BGV C11)

    § 16,Wandneigungen

    § 27 Gewinnung mit Schrappern

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Versinken mit dem Gerät oder Absturz von Personen in das Wasser, beispielsweise durch Böschungsrutschungen

  • Verletzungen durch elektrischen Strom beim Einsatz elektrisch betriebener Geräte und gleichzeitig vorhandener Feuchtigkeit

  • Unzureichende Erste Hilfe bei Alleinarbeit

  • Psychische Belastung durch Alleinarbeit

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Abb. 2 Bei der Gewinnung mit Seilbaggern ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Wasseroberfläche zu achten
ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Achten Sie darauf, dass die Gewinnungsgeräte weit genug von der Böschungskante entfernt aufgestellt werden. Berücksichtigen Sie hierbei zum Beispiel Wellenschlag und lokale Böschungsabbrüche.

  • Beachten Sie den Einfluss der Auflast der Gewinnungsgeräte auf die Standsicherheit der Böschung.

  • Legen Sie fest, bei welchen Witterungsbedingungen der Gewinnungsbetrieb eingestellt werden muss.

  • Statten Sie Ihre Gewinnungsgeräte mit Kommunikationseinrichtungen aus, zum Beispiel mit Mobil- oder Betriebsfunk. So können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Störungen jeglicher Art möglichst schnell mitteilen und erhalten die Möglichkeit, mit den Kollegen zu kommunizieren.

  • Um psychischen Belastungen vorzubeugen, können Sie zum Beispiel Aufgaben rotierend zuteilen.

  • Setzen Sie nur geeignete elektrische Betriebsmittel ein und lassen Sie diese regelmäßig durch Ihre Elektrofachkraft prüfen.

  • Inspizieren Sie die Gewinnungsbereiche regelmäßig. Bestehen besondere Auffälligkeiten (z. B. Rissbildungen), die auf ein Abrutschen der Böschung hinweisen, dann sollten Sie den Böschungswinkel auch unterhalb der Wasserlinie kontrollieren (z. B. Echolotmessungen).

ccc_3485_20160301_011.jpgLegen Sie Maßnahmen gegen das Ertrinken infolge Abstürzens fest. Dazu gehören zum Beispiel das Einhalten bestimmter Sicherheitsabstände oder das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Ertrinken. Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sind automatisch wirkende Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-3.

ccc_3485_20160301_013.jpgOrganisieren Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen insbesondere bei Alleinarbeit!

3.3.6
Nassgewinnung mit schwimmenden Geräten

Für die Nassgewinnung vom Wasser aus werden verschiedene schwimmende Geräte eingesetzt, zum Beispiel Schwimmgreifer, Eimerketten- und Saugbagger, Schwimmbänder, schwimmende Rohrleitungen sowie Schuten. Bei dem Einsatz dieser Gerätschaften auf, am sowie im Wasser entstehen besondere Gefahren

ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • Binnenschiffsuntersuchungsordnung BinSchUO

  • Rheinschiffsuntersuchungsordnung RheinSchUO

  • DGUV Vorschrift 64 "Schwimmende Geräte" (bisher BGV D21)

  • DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" (bisher BGR 201)

  • VDE-Richtlinie 0168 "Errichten von elektrischen Anlagen in Tagebauen, Steinbrüchen und ähnlichen Betrieben"

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen (z. B. Reinigung des Überkornrostes)

  • Sturz, zum Beispiel wegen

    • erhöhter Rutschgefahr durch Nässe oder Eisbildung,

    • Unebenheiten auf den Verkehrswegen,

    • Stolperstellen,

    • schwankender Bewegungen durch Wellenschlag,

    • schlechter Sicht aufgrund zu geringer Beleuchtung,

  • Verletzungen durch geringe Breite der Verkehrswege

  • Ertrinken, z. B. durch Kentern, Sturz ins Wasser

  • Verletzungen beim Umgang mit Abspannstationen, Winden und Seilen, zum Beispiel:

    • Quetschen

    • Einziehen

    • Schneiden, Stechen, Abriebverletzungen

    • Getroffen werden z. B. beim Seilriss

  • Elektrische Körperdurchströmung durch feuchte und nasse Umgebung oder Blitzschlag

  • Psychische Belastungen durch Alleinarbeit

  • Unzureichende Flucht- und Rettungsmöglichkeiten

  • Unzureichende Erste-Hilfe-Möglichkeiten

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass Geländer vorhanden sind, an den:

    • Außenkanten der Decks,

    • Gangbords und

    • Laufstegen mit Absturzgefahr.

  • Achten Sie darauf, dass zum Erreichen oder Verlassen von schwimmenden Geräten stets Laufstege mit mindestens einseitig angebrachten Geländern vorhanden sind. Alternativ können Sie Boote in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen.

  • Zu allen Absturzkanten hin muss, soweit dies betrieblich möglich ist, ein mindestens 1 Meter hohes Geländer vorhanden sein. Die Fußleiste muss besonders ausgebildet sein, damit das Wasser, auch bei der Reinigung, jederzeit ablaufen kann.

  • Sofern Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen erforderlich sind (z. B. bei der Reinigung des Überkornsiebes) und keine Geländer installiert werden können, müssen Sie vorzugsweise technische Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten ergreifen (z. B. kraftbetriebene Rostrechen, Kipprost).

  • Sorgen Sie dafür, dass die Decks und Laufstege mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgelegt sind.

  • Installieren Sie nach Möglichkeit Treppen statt Leitern.

  • Beachten Sie, dass alle Verkehrswege eine lichte Breite von mindestens 0,5 Metern haben müssen.

ccc_3485_20160301_011.jpgStellen Sie rutschfeste Sicherheitsschuhe zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen werden! Geeignet sind Sicherheitsschuhe S3 oder S5, die mit Zehenschutzkappe, Durchtrittsicherheit und profilierter Laufsohle ausgerüstet sind, als Halbschuh, Stiefel niedrig, Stiefel halbhoch oder hoch. Beachten Sie auch:

  • Bei allen Arbeiten außenbords sowie

  • beim Benutzen von Beibooten oder Schuten und

  • sofern die Gefahr des Absturzes in das Wasser besteht,

müssen Ihre Beschäftigten eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Ertrinken tragen. Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sind automatisch wirkende Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-3. Hierfür ist eine Unterweisung zwingend notwendig!

ccc_3485_20160301_013.jpgOrganisieren Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Alleinarbeit!

Weitere Maßnahmen

  • Veranlassen Sie, dass alle Lasten auf dem Gerät fachgerecht gelagert werden:

    • Die Freibordmarken müssen an beiden Seiten von Bug und Heck erkennbar sein. Sie sollen etwa 300 Millimeter lang, 40 Millimeter hoch und farbig gekennzeichnet sein.

    • Der Abstand zur Oberkante der Bordwand bzw. zum Deck muss mindestens 0,3 Meter betragen (stehende Binnengewässer).

    • Der Neigungswinkel (Trimm- und Krängung) des Schwimmkörpers darf 5 Grad nicht übersteigen.

  • Veranlassen Sie, dass das Gerät bei Sturm- und Gewitterwarnung stillgesetzt wird und Ihre Beschäftigten an Land gehen. Ist dies nicht möglich, unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, bei einem Gewitter in der geschlossenen Kabine zu verharren bis das Unwetter vorbei ist (Blitzschlaggefahr).

  • Lassen Sie den Schwimmkörper regelmäßig auf Dichtheit überprüfen und eingedrungenes Wasser entfernen.

  • Kennzeichnen Sie die Seilpositionen und Stromzuführungen auf dem Gewässer.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Abspannseile und deren Verankerungen sowie die Hubseile und Ketten. Lassen Sie diese in von Ihnen festgelegten Zeitabständen oder bei festgestellten Mängeln austauschen.

  • Kontrollieren Sie, ob Seilverbindungen fachgerecht ausgeführt sind (kein Verknoten oder Längsspleissen der Seile).

  • Kontrollieren Sie, ob Seile ordnungsgemäß gehandhabt werden (z. B. kein Verknoten, Verwinden und Knicken).

  • Kontrollieren Sie Zustand und Funktion der Seilverankerung an dem schwimmenden Gerät und an Land.

  • Sorgen Sie dafür, dass sich beim Verholbetrieb keine Beschäftigten im Gefahrbereich des Seiles aufhalten.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Seiltrommeln im Auflaufbereich immer abgedeckt sind.

  • Um psychischen Belastungen vorzubeugen, können Sie zum Beispiel Aufgaben rotierend zuteilen.

  • Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung in allen Arbeits- und Verkehrsbereichen!

  • Installieren Sie geeignete Kommunikationsmöglichkeiten, zum Beispiel Mobil- oder Betriebsfunk

  • Sorgen Sie für regelmäßige Kontaktaufnahmen zu den Geräteführenden.

  • Bei der Beladung von Schuten achten Sie auf eine gleichmäßige Verteilung zur Gewährleistung der Kentersicherheit.

  • Vermeiden Sie eine Überladung von Schuten und Schiffen. Bei Anlagen im Automatik- oder Halbautomatikbetrieb installieren Sie Überwachungssysteme und überprüfen Sie diese regelmäßig.

ccc_3485_20160301_009.jpgBeachten Sie: Gefährliche Arbeiten, speziell mit Absturzgefahr ins Wasser, dürfen nie alleine ausgeführt werden, um schnelle Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleisten zu können!

ccc_3485_20160301_048.jpgSchwimmende Geräte dürfen Sie erst in Betrieb nehmen, wenn

  • die Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit rechnerisch nachgewiesen und

  • der Nachweis durch einen Sachverständigen geprüft worden ist.

Dies gilt auch wenn das Gerät umgebaut und wesentliche Teile verändert worden sind!

Halten Sie die Ergebnisse der Prüfung in einem Prüfbuch fest. Achten Sie auf ein ordnungsgemäß geführtes Prüfbuch. Dies gilt besonders beim Erwerb gebrauchter Geräte.

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Abb. 1 Sichere Verkehrswege auf schwimmendem Gerät
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Abb. 2 Nassgewinnung mit Schwimmbagger

3.3.7
Absetzteiche

In der Sand- und Kiesgewinnung fallen Prozesswässer an. Diese werden zusammen mit Oberflächenwässern in Absetzteiche eingeleitet, in denen sich dann die mineralischen Feinstmaterialien absetzen. Absetzteiche können ein hohes Gefährdungspotenzial besitzen. Es ist nur eine Wasser- oder Seefläche sichtbar, die unterhalb der Wasseroberfläche abgelagerten Feststoffe können dagegen nur schlecht wahrgenommen werden. Folgende Maßnahmen unterstützen Sie dabei, die Gefährdungen zu vermindern.

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Abb. 1 Absetzteich mit der Gefahr des Einsinkens
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR 2.1)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Personen und Fahrzeuge können versinken oder abstürzen.

  • Aufgeschüttete Wälle oder Dämme können aufweichen und brechen, zum Beispiel durch Grundwasseranstieg oder Regen.

  • Fehlende Tragfähigkeit (Einsinken) im Bereich der Sedimentationsflächen. Dies gilt insbesondere auch für ältere Sedimentationsflächen.

  • Die Erkennbarkeit der Gefährdung kann eingeschränkt sein, etwa bei Eis und Schnee oder bei abgetrockneten Flächen.

  • Die Gefahr kann unterschätzt werden: Bereits ein geringes Einsinken bis oberhalb des Fußknöchels genügt, dass sich eine Person nicht mehr selbständig befreien kann. Selbst wenn die Oberfläche abgetrocknet ist, können darunter Schlammmaterialien vorhanden sein, in die Personen leicht einsinken können.

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Kennzeichnen Sie alle Absetzteiche mit Warnhinweisen. Dies gilt insbesondere für überdeckte Flächen (z. B. Schnee) sowie auch für bereits stillgelegte Absetzteiche.

  • Sichern Sie den Zugang zu den Absetzteichen, zum Beispiel mit Zäunen, Geländern, Wällen oder natürlichem Bewuchs.

  • Installieren Sie bei Absetzteichen Absturzsicherungen oder schaffen Sie Rettungsmöglichkeiten bei steilen Böschungen, zum Beispiel durch Leitern und Treppen.

  • Halten Sie Hilfsmitteln gegen Ertrinken vor, zum Beispiel Rettungsstangen und -ringe.

  • Legen Sie standsichere Teichdämme an.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Standfestigkeit der Teichdämme.

ccc_3485_20160301_008.jpgMachen Sie Ihre Beschäftigten auf die speziellen Gefährdungen mit Betriebsanweisungen und Unterweisungen aufmerksam.

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Abb. 2 Warnschild mit Zutrittsverbot