DGUV Regel 113-601 - Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Gewinnung in Werksteinbrüchen

3.2.1
Abraumbeseitigung

Um an verwertbares Material zu kommen, muss zunächst der Abraum, das heißt, Bäume, Baumwurzeln, Erdreich, loses Gestein und vieles andere, beseitigt werden. Dabei kann es zu verschiedenen Gefährdungen kommen. Schützen Sie Ihre Beschäftigten mit den geeigneten Maßnahmen

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Abb. 1 Abraum ausreichend beseitigt - Schutzstreifen ausreichend
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 12 Abraum

  • DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten"

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Bei der Beseitigung des Abraums können Bäume und Wurzelwerk Personen verletzen. Achten Sie darüber hinaus auf folgende Gefährdungen:

  • Stolpern und Stürzen im unwegsamen Gelände

  • Fallende Bäume und Äste bei Fällungen und Rodungen

  • Den Hang herabrollende Bäume oder Stammteile

  • Verspannte Bäume und Äste

  • Scharfkantige Werkzeuge und Maschinen zur Bearbeitung von Holz

  • Abstürzen von Personen, Maschinen und Material bei Arbeiten in steilen Hängen oder an Absturzkanten

  • Umkippen, Rutschen und Versinken von Fahrzeugen und Erdbaumaschinen bei ständig wechselnden Bodenbeschaffenheiten und geneigten Flächen

  • Massen, die sich aus dem Abraum lösen können auf Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen

  • Ins Rutschen geratener Abraum, der auf tiefer gelegene Arbeitsplätze oder Verkehrswege fällt, insbesondere bei Wasserführenden Schichten

  • Belastungen durch Lärm und Vibration bei der Benutzung von Fahrzeugen und Erdbaumaschinen auf unbefestigtem Untergrund

  • Witterungseinflüsse

  • Biologische Einwirkungen, zum Beispiel durch Insekten oder andere Tiere

  • Unzureichende Erste Hilfe bei Alleinarbeit

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Entfernen Sie in jedem Fall den Abraum, bevor Sie mit der Gewinnung des nutzbaren Materials beginnen! Darüber hinaus können Sie die Gefährdungen mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

Baumfällarbeiten

Auf dem Abraum stehende Bäume müssen entfernt werden, bevor der Abtrag des Abraums das Wurzelwerk erreicht. Lassen Sie Baumfällarbeiten nur durch speziell ausgebildete Personen mit der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung durchführen und die Arbeitsbereiche währenddessen großräumig absperren und kennzeichnen. Während der Baumfällarbeiten sollten nicht beteiligte Personen von diesen Arbeitsplätzen fern gehalten werden.

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Abb. 2 Sicheres Arbeiten mit der Kettensäge

Schutzstreifen

Damit keine Abraummassen oder Bewuchs auf tiefer gelegene Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen können, muss zwischen dem Fuß des Abraums und der Vorderkante des freigelegten Materials stets ein Schutzstreifen vorhanden sein. Die Breite dieses Schutzstreifens ist abhängig von der Art der Abraumbeseitigung und den dabei eingesetzten Geräten:

  • Erfolgt die Beseitigung des Abraums in schwierigem, steilem Gelände und kann nur von Hand ausgeführt werden, muss der Schutzstreifen halb so breit sein wie die Abraumhöhe, mindestens aber 1,5 Meter.

  • Bei maschineller Abraumbeseitigung müssen die Schutzstreifen bei Arbeiten im Tiefschnitt mindestens 3 Meter und im Hochschnitt je nach Lade- und Fördergerät so breit sein, dass für diese keine Absturzgefahr besteht.

Weitere Maßnahmen

  • Im Hochschnitt darf die Wandhöhe des Abraums nicht höher als die Reichweite der eingesetzten Erdbaumaschine sein.

  • Legen Sie Fahrwege bei der Beseitigung des Abraums so an, dass sie sicher befahren werden können.

ccc_3485_20160301_028.jpgSorgen Sie für ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Betriebs- oder Mobilfunk), um über Gefährdungen zu informieren und diese zu vermeiden.

ccc_3485_20160301_002.jpgLassen Sie im Rahmen der betriebsärztlichen Beratung prüfen, ob bei Ihren Beschäftigten ein ausreichender Impfschutz besteht.

ccc_3485_20160301_033.jpgSorgen Sie vorzugsweise durch technische Maßnahmen dafür, dass die Expositionswerte für Lärm und Vibrationen nicht überschritten werden. Setzen Sie zum Beispiel nur lärm- und schwingungsarme Maschinen ein.

ccc_3485_20160301_013.jpgOrganisieren Sie die Erste Hilfe, insbesondere bei Alleinarbeitsplätzen!

3.2.2
Gestaltung von Wänden und Böschungen

Die Standsicherheit von Wänden und Böschungen gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für den sicheren Betrieb eines Werksteinbruchs. Schon bei der Planung muss daher der Gestaltung von Wänden und Böschungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Geschieht dies nicht, drohen das Abstürzen von Massen, das Abgleiten von Sohlen und damit eine Gefährdung für Ihre Beschäftigten.

ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 9 Wände

    § 13 Wandhöhen

    § 14 Wandneigungen

    § 21 Prüfen von Abraum und Abbauwänden

    § 24 Absturzdrohende Massen oder Steine

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Abrutschende Massen, die zum Absturz von Personen und Maschinen führen

  • Massen, Steine oder sonstige Materialien, wie beispielsweise Sträucher und Bäume, die Personen verschütten oder treffen

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Wände

Achten Sie auf ausreichende Standsicherheit der Wände! Planen und legen Sie die Abbauwand stets so an, dass Ihre Beschäftigten durch herabfallende Massen und Steine nicht gefährdet werden. Zum Beispiel mit folgenden Maßnahmen:

  • Prüfen Sie die Wände und Böschungen vor jeder Aufnahme der Arbeiten und nach Bedarf (z. B. nach starken Regenfällen, bei einsetzendem Tauwetter) auf Gefährdungen durch herabfallendes Material.

  • Überprüfen Sie die Sohlen im Bereich der Wände auf Risse.

  • Achten Sie beim weiteren Betrieb auf ausreichende Standsicherheit der Wände.

Wandhöhen und Wandneigungen

Für die Gestaltung der Wandhöhen und Wandneigungen bestehen je nach Art der Arbeiten verbindliche Vorgaben (siehe Info-box "Rechtliche Grundlagen"). Beachten Sie insbesondere: Die Wandhöhe darf beim Wegladen von Hand 12 Meter nicht überschreiten. Beim maschinellen Wegladen beträgt die maximal zulässige Wandhöhe 30 Meter.

Weitere Maßnahmen

  • Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände zwischen Gefahrbereichen und Arbeits- und Verkehrsbereichen.

  • Sperren Sie gegebenenfalls vorhandene Fallbereiche.

  • Vermeiden Sie Auflasten auf gefährdeten Sohlenbereichen.

ccc_3485_20160301_048.jpgBeachten Sie stets: Treten bei der Anlage und dem Betrieb von Abbauwänden Standsicherheitsprobleme auf, die Sie nicht beurteilen und beseitigen können, müssen Sie Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen hinzuziehen.

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Abb. 1 Bruchwände und Verkehrswege
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Abb. 2 Wandgestaltung im Werksteinbereich

3.2.3
Gestaltung von Verkehrswegen und Sohlen

Zu enge Fahrwege, rutschige Fahrbahnen, Zusammenstöße oder Staub gehören zu den Gefahren für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten auf Verkehrswegen. In Werksteinbrüchen werden viele manuelle Arbeiten durchgeführt. Unwegsamkeiten können dann schnell zu Stolperfallen werden. Planen Sie sichere Verkehrswege für Ihre Beschäftigten, Maschinen und Fahrzeuge und berücksichtigen Sie dabei geologische, witterungsbedingte und abbauspezifische Einflüsse.

ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 11 Verkehrswege

  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Verkehrswege (ASR A1.8)

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Abb. 1 Verkehrsweg Leiter, fixiert oben und unten
ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

In Werksteinbrüchen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze häufig zu Fuß erreichen. Dabei müssen sie nicht selten Unwegsamkeiten und Höhenunterschiede im Gelände überwinden. Stolper-, Rutsch- und Absturzunfälle sind oft die Folge.

Achten Sie darüber hinaus auf folgende Gefährdungen:

Abstürze

Bei Verkehrswegen bestehen unter anderem Gefährdungen durch Abstürze über die Absturzkanten, zum Beispiel wegen

  • zu enger Verkehrswege,

  • Ab- oder Nachbrechen der Absturzkanten,

  • nicht ausreichend gesicherter Absturzkanten,

  • zu starken Gefälles,

  • rutschiger Verkehrswege (etwa durch Schnee, Eis oder Regen),

  • eingeschränkter Sichtverhältnisse, beispielsweise durch Nebel, Dunkelheit und Staubaufwirbelungen,

  • zu wenig Abstand zu Wasser führenden Bereichen wie Wasserhaltungen und Absetzbecken.

Weitere Gefährdungen

  • Verletzungen und Vibrationsbelastungen der Fahrerinnen und Fahrer aufgrund unkontrollierter Bewegungen von Fahrzeugen durch Unebenheiten auf Sohlen und Verkehrswegen

  • Umstürzen der im Gewinnungsbetrieb fahrenden Maschinen und Geräte, z. B. Radlader und Stapler

  • Verletzungen durch herabfallendes Material auf Sohlen und Verkehrswege

  • Verletzungen durch das Überfahren herabgefallenen Materials

  • An- und Überfahren von Personen und Fahrzeugen

  • Zusammenstoßen von Maschinen und Geräten

  • Staubbelastungen der Beschäftigten im Bereich der Fahrstraßen

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Planen, bemessen und legen Sie Verkehrswege immer regelgerecht an, so dass sie sicher benutzt werden können. Beachten Sie dabei stets geologische Gegebenheiten, zum Beispiel Rutschungen, Gleit- oder Störungsflächen.

  • Sorgen Sie für ebene, gut instand gehaltene Verkehrswege ohne größere Unebenheiten, insbesondere bei Gehwegen.

  • Legen Sie Verkehrswege möglichst aus dem Gefahrbereich von Absturzkanten und Wänden heraus.

  • Achten Sie auf sicherheitsgerechte und den Fahrbahnverhältnissen angepasste Fahrweise.

  • Legen Sie Verkehrs- und Betriebsregelungen für alle Betroffenen fest, denken Sie dabei auch an den innerbetrieblichen Verkehr sowie den Kundenverkehr.

  • Trennen Sie Verkehrswege für Personen von solchen für fahrbare Maschinen und Geräte.

  • Treffen Sie Vorkehrungen damit die Fahrwege auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen, (z. B. Eis, Schnee, Nebel, starke Regenfälle) sicher befahren werden können. Sollte ein sicheres Befahren nicht gewährleistet sein, stellen Sie den Fahrbetrieb ein.

ccc_3485_20160301_020.jpgBeschildern Sie die Verkehrswege und weisen Sie auch Betriebsfremde auf betriebsspezifische Verhaltensregeln hin.

Weitere wirksame Maßnahmen in Abhängigkeit von der Größe und dem Einsatz der Geräte sind:

  • Legen Sie ausreichend breite Sohlen an.

  • Halten Sie Mindestbreiten der Fahrwege gemäß der eingesetzten Geräte plus Randzuschläge und ggf. Begegnungszuschlag ein.

  • Begrenzen Sie die Fahrstraßen, zum Beispiel durch Schutzwälle, Freisteine oder Leitplanken.

  • Legen Sie Spitzkehren in die Horizontale.

ccc_3485_20160301_052.jpgAchten Sie auch auf eine geringe Neigung der Fahrstraßen. Bewährt hat sich eine Neigung von 7 bis 10 Prozent.

ccc_3485_20160301_035.jpgReduzieren Sie darüber hinaus die Staubgefährdung und die Vibrationsbelastung der Fahrstraßen, indem Sie:

  • die Fahrstraßen mit geeignetem Material befestigen und

  • für eine regelmäßige Instandhaltung, Reinigung sowie Oberflächenbefeuchtung sorgen.

Mit folgenden Maßnahmen gewährleisten Sie darüber hinaus sichere Verkehrswege für Personen in Ihrem Betrieb:

  • Arbeitsplätze in Werksteinbrüchen müssen über sichere Verkehrswege erreichbar sein, zum Beispiel über fest angebrachte Treppen mit Geländern, Steigleitern oder gegen Abrutschen gesicherte Leitern.

  • Sorgen Sie für ebene, geräumte Gehwege, um Stolpern und Umknicken zu vermeiden.

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Abb. 2 Sichere Verkehrswege in Werksteinbrüchen

3.2.4
Gewinnungsverfahren

Bei der Gewinnung von Werksteinen stehen grundsätzlich mehrere Verfahren zur Verfügung. Weit verbreitet ist die Gewinnung mittels Bohren, Keilen sowie Sprengen. Beim händischen Gewinnungsverfahren sind Ihre Beschäftigten besonderen Gefahren ausgesetzt.

ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)

  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 11 Verkehrswege

    § 13 Wandhöhen

    § 14 Wandneigungen

    § 26 Schutz anderer Versicherter vor Splittern

  • DGUV Regel 113-016 "Sprengarbeiten" (bisher BGR/GUV-R 241)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Gefährdungen durch die Sprengung

  • Verletzungen durch Steinflug und herumfliegende Splitter

  • Restsprengstoff aus Versagern

  • Giftige Sprengstoffschwaden bei zu schnellem Betreten des Sprengbereichs nach der Sprengung

Steinfall und abrutschende Massen durch

  • Frost, Schnee, Regen, einsetzendes Tauwetter,

  • unterschiedliche Gesteinsschichtungen und Gesteinsschieferungen,

  • starke Klüfte, einfallende Schichten und Schieferungen,

  • Wasserzuflüsse,

  • Rissbildungen,

  • Unterhöhlen der Wand,

  • Auflockerung nach der Sprengung.

Weitere Gefährdungen

  • Absturz von Personen (z. B. Bohrmaschinisten, Sprengberechtigten und -helfern) bei der Herstellung der Sprenganlage und Geräten

  • Staub und Lärm beim Bohren und mechanischen Gewinnen

  • Wirbelsäulenbelastungen durch Vibrations- und Stoßeinwirkung der Geräteführer

  • Gesundheitsgefahren durch Witterungseinflüsse

  • Umknicken

  • Gefährdung durch Erdbaumaschinen und Fahrzeuge (angefahren und überfahren werden)

Gefährdungen bei der manuellen Gewinnung (Bohren und Keilen)

  • Vibration durch handgeführte Werkzeuge

  • Wirbelsäulenbelastung durch Heben und Tragen schwerer Lasten

  • Splitterflug

  • Verletzungen beim Umgang mit Handwerkzeugen

  • Verletzungen durch platzende Pneumatik- und Hydraulikschläuche

Gefährdung bei der Gewinnung durch Seilsägen/Schrämmsägen

  • Verletzungen durch bewegte Maschinenteile

  • Verletzungen durch Peitschen bei Seilriss

  • Verletzungen beim Umsetzen von Maschinen (angefahren und überfahren werden)

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Bei Sprengungen

  • Sprengungen müssen von besonders ausgebildeten Sprengberechtigten ausgeführt werden. Für die sichere Ausführung von Sprengarbeiten gelten besondere Vorschriften der Unfallversicherungsträger und des Staates (siehe Infobox "Rechtliche Grundlagen").

  • Sichere Sprengarbeiten erfordern eine an die betrieblichen Gegebenheiten angepasste Auswahl von Bohrgeräten, Sprengstoffen und Zündverfahren.

  • Sperren Sie den Sprengbereich vor der Durchführung der Sprengung ab und nutzen Sie geeignete Deckungsräume.

Weitere Maßnahmen

  • Achten Sie darauf, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände zu den Absturzkanten eingehalten werden. Besteht weiterhin die Gefahr eines Absturzes, müssen Sie geeignete Absturzsicherungen zur Verfügung stellen und darauf achten, dass sie verwendet werden (zum Beispiel Geländer oder Schutznetze).

  • Legen Sie Sohlen an, wenn die zulässigen Wandhöhen erreicht und überschritten werden.

  • Saugen Sie Staub an der Entstehungsstelle ab.

  • Sorgen Sie für ebene und sichere Verkehrswege.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Abbauwände auf die Gefahr von Steinfall oder abrutschende Massen.

  • Verwenden Sie bei Steinschlaggefahr Erdbaumaschinen mit Steinschlagschutzdächern (FOPS).

  • Vermeiden Sie bei der Gewinnung aus der Wand oder beim Wegladen Unterhöhlungen.

ccc_3485_20160301_033.jpgSetzen Sie lärmgeminderte Maschinen ein und stellen Sie Ihren Beschäftigten vibrationsarme Arbeitsmittel zur Verfügung. Vermeiden Sie die Vibrations- und Stoßbelastungen beim Anheben von Blöcken durch z. B. ausreichend dimensionierte Ladegeräte.

  • Als Gehörschutz werden Gehörschutzkapseln (geringere Dämmung bei tiefen Frequenzen) oder Gehörschutzstöpsel empfohlen, die den Tageslärmexpositionspegel auf max. 85 dB(A) begrenzen.

ccc_3485_20160301_011.jpgStellen Sie witterungsangepasste Schutzkleidung zur Verfügung.

  • Stellen Sie geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Augenverletzungen durch Splitterflug zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen werden. Als Augenschutz wird eine Schutzbrille als Gestell- oder Korbbrille gegen mechanische und optische Gefährdungen empfohlen. Korrektionsschutzbrillen vereinen Schutzfunktion und korrigierende Wirkung bei Fehlsichtigkeit.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten Warnkleidung tragen: Die Warnkleidung nach EN ISO 20471 muss mindestens der Klasse 2 entsprechen. Das heißt: Weste oder Latzhose oder Jacke in fluoreszierendem orange-rot oder fluoreszierendem gelb und retroreflektierendem Material Stufe 2.

  • Als Atemschutz ist bei Stäuben eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder eine Halb-/Viertelmaske mit P2 Filter notwendig.

ccc_3485_20160301_048.jpgKann die Gefahr von Steinfall oder abrutschenden Massen nicht sofort beseitigt werden, muss der Gefahrbereich geräumt und abgesperrt werden!

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Abb. 1 Gewinnung durch Schrämmen
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Abb. 2 Gewinnung durch Bohren und Sprengen
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Abb. 3 Abdrücken von Rohblöcken mit Hydrauliklanzen

3.2.5
Unterhöhlen und Überhänge

Unterhöhlungen und Überhänge können in Werksteinbrüchen durch geologische Besonderheiten, Abbauverfahren oder ungenügende Abraumbeseitigung entstehen. Sie bergen eine hohe Unfallgefahr, zum Beispiel wenn Gesteinsmassen einstürzen. Versuchen Sie durch planerische Maßnahmen Unterhöhlungen zu vermeiden.

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Abb. 1 Unregelmäßiger Wandaufbau im Werksteinbruch
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 20 Unterhöhlungen, Überhänge

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Achten Sie darauf, dass im Bereich von Wänden oder Halden keine Unterhöhlungen und Überhänge entstehen. Durch den Einsturz sowie das Herabfallen von Gesteinsmassen und Material können Personen gefährdet werden.

Auch im massigen Gestein können sich durch natürliche Kluftflächen oder geologische Gegebenheiten Überhänge ergeben, die eine Gefährdung bedeuten. Diese Gefährdungen sind von Ihnen zu ermitteln und zu bewerten.

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Abb. 2 Wandüberhang bei Plattenkalkgewinnung
ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Legen Sie in Ihrer Abbauplanung die Arbeitsverfahren fest und achten hierbei darauf, dass die Entstehung von Überhängen und Unterhöhlungen vermieden wird. Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, dass sie Wände nicht unterhöhlen, überhängen lassen oder untersprengen dürfen.

  • Auch im massigen Gestein sind Überhänge, die eine Gefährdung bedeuten, zu beseitigen, bevor in diesem Bereich weiter gearbeitet wird.

  • Witterungseinflüsse tragen ebenfalls zur Bildung von Überhängen und Unterhöhlungen bei. Nach Frost-Tau-Wechseln sowie Niederschlägen müssen Sie die Bruchwände inspizieren und Gefährdungen beseitigen.

  • Falls es nötig ist, müssen Sie die Fallbereiche absperren, solange bis Sie die Wände beräumt haben.

  • Um Unterhöhlungen oder Überhänge in Wänden durch Wassereinwirkung zu vermeiden, sollten Sie die Niederschläge an ungefährdeten Stellen sammeln und ableiten.

ccc_3485_20160301_006.jpgTreten beim Abbau unvorhergesehene Überhänge oder Unterhöhlungen z. B. durch geologische Strukturen auf, so müssen Sie diese im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen!

3.2.6
Arbeiten im Wandbereich - Sicherheitsabstände

Zu den Arbeiten im Bereich der Abbauwand zählen zum Beispiel Aufmaß-, Bohr- und Sprengarbeiten sowie Lade- und Transportarbeiten oder Wand- und Sohlenberäumarbeiten. Dabei kann es immer wieder zu Unfällen durch Abrutschen von Massen und Steinen oder Abstürzen von Beschäftigten kommen, zum Beispiel durch Rissbildung, Unterhöhlung oder aus witterungsbedingten Gründen. Gefahren können auch von stillgelegten Wänden ausgehen, wenn etwa Verkehrswege an diesen vorbeiführen.

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Abb. 1 Absturzsicherung an einer Wand im Werksteinbruch
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 9 Wände

    § 10 Sohlen

    § 13 Wandhöhen

    § 21 Prüfen von Abraum- und Abbauwänden

    § 22 Arbeiten in oder vor Abraum- und Abbauwänden

    § 24 Absturzdrohende Massen oder Steine

  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A 2.1)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Die Gefahr des Abrutschens von Massen und Steinfalls ist abhängig von den

  • geologischen Verhältnissen,

  • der Auflast,

  • den Witterungsverhältnissen,

  • dem Grund-, Schicht- und Oberflächenwasser,

  • den Erschütterungen und Auflockerung bei Sprengarbeiten.

Achten Sie bei Arbeiten im Bereich der Bruchwand auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz von Personen und Geräten

  • Abrutschende Massen

  • Steinfall

  • Überfahren und Wegschleudern von herabgefallenen Steinen

  • Hereinkippen von Steinen oder Wandbereichen

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Legen Sie Verkehrswege außerhalb des Gefahrbereichs von Wänden an.

  • Legen Sie Zwischensohlen an, wenn nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung kritische Wandhöhen erreicht werden. Beachten Sie hierbei auch die maximal zulässige Wandhöhe von 12 Metern beim Wegladen von Hand bzw. von 30 Metern beim maschinellen Wegladen.

  • Legen Sie ausreichend breite Sohlen an, um sicheres Arbeiten und Beräumen zu gewährleisten und erhalten Sie diese im weiteren Betrieb. Das gilt auch für stillgelegte Wände.

Prüfen und Beobachten

  • Prüfen Sie die Abraum- und Abbauwände der Arbeitsbereiche und Verkehrswege vor Aufnahme der Tätigkeiten und mindestens ein Mal pro Schicht auf mögliche abrutschende Steine oder Gesteinsmassen. Das gilt auch für stillgelegte Wände, wenn von diesen eine Gefahr ausgeht.

  • Prüfen Sie auch

    • nach starken Regen- oder Schneefällen,

    • bei einsetzendem Tauwetter,

    • nach dem Lösen größerer Massen,

    • nach jeder Sprengung

    auf Steinfall oder abrutschende Massen und beräumen Sie gegebenenfalls.

  • Unterweisen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre Beschäftigten, dass sie sich vor Beginn der Arbeit und wiederholt während der Schicht davon überzeugen, ob an dem Arbeitsplatz der Absturz von Massen oder einzelnen Steinen droht. Trifft dies zu, müssen alle Personen aufzufordert werden, den Fallbereich zu verlassen und die Aufsichtführenden in Kenntnis gesetzt werden.

  • Wird in oder vor Abraum- und Abbauwänden gearbeitet, haben Sie dafür zu sorgen, dass sich weitere Personen nicht im Gefahrbereich solcher Arbeitsplätze aufhalten.

  • Beobachten Sie die Rissbildung. Drohen Massen oder Steine abzurutschen, müssen Sie den Gefahrenbereich absperren und beräumen lassen. Alle Arbeiten darunter müssen unterbrochen werden!

  • Im Gefahrbereich dürfen Sie nur Personen arbeiten lassen, die mit der Beseitigung der Massen oder Steine beauftragt wurden.

ccc_3485_20160301_048.jpgInnerhalb abgesperrter Stellen dürfen sich nur Beschäftigte aufhalten, die mit dem Beseitigen der Massen oder Steine beauftragt sind. Für alle anderen ist dies verboten! Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie dafür zu sorgen, dass Arbeiten in oder vor Abraum- und Abbauwänden unterhalb absturzdrohenden Massen oder Steinen unterbrochen werden.

Weitere Maßnahmen

Organisieren Sie die Arbeiten so, dass keine Notwendigkeit besteht im Gefahrbereich arbeiten zu müssen, zum Beispiel:

  • Vermeiden Sie möglichst Arbeiten an der Bruchkante.

  • Vermeiden Sie möglichst Arbeiten vor der Wand.

  • Achten Sie bei Arbeiten an der Wand darauf, dass sich Ihre Beschäftigten mit den Steuerungseinrichtungen der Maschinen außerhalb des Gefahrbereiches aufhalten.

  • Lassen Sie die Bohrmaschine immer so aufstellen, dass der größtmögliche Abstand des Einstieges zum Fahrerhaus zur Bruchkante eingehalten wird.

  • Setzen Sie bei Arbeiten vor einer Wand, bei der Steinschlaggefahr besteht, nur Erdbau- und Bohrmaschinen mit Schutzeinrichtungen gegen Steinschlag ein.

ccc_3485_20160301_048.jpgKönnen Sie die Gefährdungen durch abrutschende Massen nicht ausreichend beurteilen, müssen Sie Fachleute hinzuziehen.

ccc_3485_20160301_011.jpgBei notwendigen Arbeiten in der Nähe der Bruchkante müssen Sie Sicherungen gegen Absturz veranlassen. Dies sollten vorrangig technische Maßnahmen, z.B. Netze, sein. Ist das nicht möglich, muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung gestellt werden. Denken Sie daran, dass dies spezielle Unterweisungen und Übungen erfordert.

Beachten Sie, dass insbesondere die Beseitigung von losen Steinen oder Massen gefährlich sein kann. Die Verfahrensweise muss genauestens geplant und beurteilt werden. Alle davon Betroffenen, auch Betriebsfremde, sind in Kenntnis zu setzen!

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Abb. 2 Sicherung mit Rückhaltesystem bei Arbeiten vor der Absturzkante

3.2.7
Umgang mit Rohblöcken

In der Werksteinindustrie werden die Rohblöcke häufig noch im Steinbruch von Hand oder durch den Einsatz von Maschinen zugerichtet. Transport und Verladung der Blöcke erfolgen üblicherweise mit Radladern, Staplern und LKW. Dabei können verschiedene Gefährdungen für Ihre Beschäftigten entstehen.

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Abb. 1 Blocklager
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A 2.1)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Beim Zurichten der Blöcke

  • Absturz von Blöcken

  • Unkontrolliert kippende Blockteile

  • Steinfallgefahr bei Arbeiten im Gefahrbereich der Bruchwand

  • Erkrankungen durch Gesteinsstaub, insbesondere durch quarzhaltigen Feinstaub

  • Lärm und Vibrationen

  • Augen- und Hautverletzungen durch wegspringende oder wegfliegende Stein- und Werkzeugsplitter

  • Verletzungen durch unzureichend gesicherte drehende Werkzeuge

Beim Transport der Blöcke mit LKW

  • Verrutschen oder Kippen der Blöcke bei ungenügender Ladungssicherung

  • Kritisches Fahrverhalten der beladenen LKW infolge Überladung oder Über- bzw. Unterschreitung der Achslasten durch fehlerhafte Lastverteilung

Beim Transport mit Radladern

  • Instabiles Fahrverhalten durch Überladung (Abheben des Heckes)

  • Ladungsverlust durch unangepasste Fahrweise

  • Umkippen (z. B. durch Fahren mit zu hoch gehobener Last)

  • Sichteinschränkung durch Blöcke

Beim Transport der Blöcke mit Kranen

  • Absturz- und Quetschgefahr beim An- und Abschlagen der Blöcke

  • Quetschgefahren auf Lagerplätzen beim Einsatz von Portalkranen durch nicht ausreichenden Sicherheitsabstand zu gelagerten Blöcken

  • Absturz des Blockes durch schadhafte Lastaufnahmemittel oder Hebezeuge sowie Kranschäden

Beim Transport der Blöcke mit Bänkepaletten oder Transportwagen

  • Abkippen des Materials von verfahrbaren Paletten oder Wagen aufgrund fehlender seitlicher Kippsicherung

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Zurichten der Blöcke

  • Richten Sie den Arbeitsplatz nach Möglichkeit außerhalb von Steinfall- und Absturzgefährdung ein.

  • Können Sie Absturzgefahren nicht ausschließen, müssen Sie geeignete Maßnahmen ergreifen (z. B. Podestleitern).

  • Achten Sie darauf, dass alle eingesetzten Maschinen mit den vom Hersteller vorgesehenen Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß betrieben werden.

ccc_3485_20160301_035.jpgMineralischer Staub: Verwenden Sie zum Herstellen von Bohrlöchern möglichst maschinelle Verfahren, zum Beispiel Lafettenbohrgeräte oder Schrämmaschinen mit Staubabsaugung sowie lärmgedämmter und staubgeschützter Kabine.

Sorgen Sie beim Bohren der Keillöcher mit Handbohrhammer dafür, dass freigesetzte Stäube möglichst vollständig an der Entstehungsstelle erfasst werden, zum Beispiel durch Absaugtöpfe. Setzen Sie darüber hinaus schwingungsgedämpfte Geräte ein und stellen Sie eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Staub und Vibrationen zur Verfügung.

Beim Abkeilen von Hand

  • Verwenden Sie möglichst hydraulische Spaltkeile.

  • Achten Sie darauf, dass unbeschädigte Hämmer und Keile (ohne Grat am Kopf) benutzt werden.

  • Stellen Sie durch geeignete Maßnahmen sicher, dass abgekeilte Blockteile nicht unkontrolliert abkippen (z. B. durch Unterfüttern).

  • Achten Sie dabei darauf, dass beim manuellen Unterfüttern Quetschgefahren ausgeschlossen werden.

  • Benutzen Sie für hochgelegene Arbeitsplätze auf dem Block sichere Auf- bzw. Abstiege und sorgen Sie für eine geeignete Absturzsicherung.

ccc_3485_20160301_011.jpgSollten technische Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sein, stellen Sie die entsprechende Persönliche Schutzausrüstung (z. B. gegen Staub, Lärm, Augenverletzungen) zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese benutzt wird.

Weitere Maßnahmen

  • Führen Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung durch (ggf. auch Sicherung der Last auf Zinken) und überladen Sie die Transportmittel nicht.

  • Beachten Sie eine sicherheitsgerechte und den Fahrbahnverhältnissen angepasste Fahrweise beim Blocktransport mit Fahrzeugen bzw. Radladern.

  • Sorgen Sie für ausreichende Sicht der Fahrerinnen und Fahrer beim Transport von Rohblöcken.

  • Verringern Sie die Stapelhöhe von Rohblöcken, um dem Absturzrisiko beim An- und Abschlagen der Last entgegenzuwirken.

  • Sorgen Sie dafür, dass regelmäßig geprüfte Krane, Lastaufnahmemittel und Hebezeuge zur Verfügung stehen und schadhafte Arbeitsmittel der Benutzung entzogen werden.

  • Beachten Sie bei der Lagerung von Rohblöcken, dass zwischen bewegten Teilen (z. B. von Baggern, Kranen) und Rohblöcken immer ein Abstand von mindestens 0,5 Meter besteht.

  • Schaffen Sie sichere Zugänge zu den Arbeitsplätzen (z. B. Treppen mit Geländern).

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten ausreichend lange und gegen Wegrutschen oder Kippen gesicherte Leitern zur Verfügung. Setzen Sie nur sichere und regelmäßig geprüfte Leitern ein.

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Abb. 2 Arbeiten auf dem Rohblock mit Absaugung
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Abb. 3 Gefährdung durch Lärm und Vibration beim Herstellen von Keillöchern

3.2.8
Betrieb von Halden und Entladestellen

In Werksteinbrüchen werden Halden zur Bevorratung des grobstückigen Restmaterials oder auch in Form von Abraumhalden angelegt. Das Material wird am Haldenfuß häufig mit Baggern aufgenommen und einer weiteren Verarbeitung, zum Beispiel Brechen oder Spalten zugeführt. Hierbei können sich Gefährdungen durch den Einsatz ungeeigneter Arbeitsmaschinen und das unkontrollierte Nachrutschen von Steinen ergeben. Auch an Entladestellen können gefährliche Situationen entstehen, etwa wenn Fahrzeuge abstürzen, umstürzen oder abrutschen.

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Abb. 1 Werksteinbruch mit Halde
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (bisher BGV C11)

    § 17 Wandhöhen und -neigungen

    § 23 Entladestellen

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Beim Betrieb von Halden

  • Umstürzen und Abstürzen von Fahrzeugen

  • Verschüttet werden durch nachrutschende Massen

  • Verletzung durch nachrutschendes Material oder einzelne Steine

An Entladestellen

  • Abstürzen und Abrutschen durch zu nahes Heranfahren an die Kippkante oder deren Überfahren

  • Umstürzen der Fahrzeuge infolge Schwerpunktverlagerung

    • durch Anheben der Mulde beim Abkippvorgang (Anbackungen des Materials),

    • durch Anfahren beim Abkippvorgang,

    • aufgrund eines unebenen Untergrunds,

    • durch Einsinken in weichem Untergrund,

    • wenn Fahrzeuge oder Erdbaumaschinen sich in Knickposition befinden.

Fahrwege auf Abraumhalden sind oft schmal. Hier besteht häufig die Gefahr abzustürzen, insbesondere wenn rückwärts gefahren werden muss.

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Um diese Gefährdungen zu vermindern, legen Sie ausreichend breite, stabile und ebene Fahrwege an, mit möglichst geringen Neigungen. Sorgen Sie zudem für Sicherungen an Absturzkanten von Fahrwegen und an Kippstellen:

Ortsfeste Kippstellen

Installieren Sie feste Anschläge, zum Beispiel massive Stahl- oder Holzträger oder Stahlbetonaufkantungen. Die Höhe des Anschlages sollte etwa ein Drittel des Raddurchmessers der abkippenden Fahrzeuge betragen, damit ein Überfahren des Anschlages vermieden wird. Halten Sie den Anschlagbereich sauber, damit sich keine Materialrampe an der Kippstelle bilden kann.

Ortsveränderliche Kippstellen

An ortsveränderlichen Kippstellen müssen mobile Anschläge oder Anschläge wie an ortsfesten Kippstellen vorhanden sein.

Ist dies nicht möglich,

  • muss die Entladestelle mindestens 5 Meter vor der Absturzkante eingerichtet und das Material mit Erdbaumaschinen abgeschoben werden.

  • Der Abschiebevorgang muss möglichst rechtwinklig zur Absturzkante durchgeführt werden.

  • Je nach Standfestigkeit des Untergrundes sind geeignete Maschinen für das Abschieben des Materials einzusetzen, zum Beispiel Radlader bei hoher Standfestigkeit oder Raupen bei geringer Standfestigkeit.

Weitere Maßnahmen

  • Verhindern Sie Böschungsbrüche durch standsichere Anlage und standsicheres Betreiben der Halden. Achten Sie hierbei auf Beeinflussung durch Wasser.

  • Überzeugen Sie sich mindestens einmal täglich vom ordnungsgemäßen Zustand der Halden, von der Befahrbarkeit, der Absicherung auf der Halde und den Ladestellen am Fuß der Halden.

  • Gewährleisten Sie, dass nur Kippvorgänge auf ebenen, standfesten Untergründen ohne erkennbare Seitenneigung durchgeführt werden. Beachten Sie: Mit angehobener Mulde darf nicht gefahren werden. Ein Verziehen mit angehobener Schüttmulde ist nur zulässig, wenn dies der Hersteller erlaubt.

  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten auf die Gefahren beim Aufladen von Material hin, das nicht stetig nachfließt, und treffen Sie Maßnahmen, um das Material sicher aufnehmen zu können. Dies kann zum Beispiel durch den Einsatz ausreichend dimensionierter Maschinen oder mit einer Verminderung der Haldenhöhe erfolgen.

  • Verhindern Sie ein gleichzeitiges Beschicken und Wegladen von der Halde, wenn dadurch eine gegenseitige Gefährdung, zum Beispiel durch Böschungsbruch entstehen kann

  • Sperren Sie Zufahrten zu Halden, die - auch temporär - nicht beschickt werden, und sperren Sie auch nicht genutzte Abschnitte der Halden

ccc_3485_20160301_006.jpgPrüfen Sie den sicheren Zustand der Halden. Legen Sie die Zeitabstände der regelmäßigen Überprüfungen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

3.2.9
Absetzbecken

In Absetzbecken werden anfallende Wässer eingeleitet, in denen sich dann die mineralischen Feinstmaterialien absetzen. Absetzbecken können ein hohes Gefährdungspotenzial bergen: Es ist nur die Wasserfläche sichtbar, die unterhalb der Wasseroberfläche sedimentierten und abgelagerten Feststoffe können dagegen nur schlecht wahrgenommen werden. Folgende Maßnahmen unterstützen Sie dabei, die Gefährdungen zu vermindern.

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Abb. 1 Absetzbecken mit Absturzsicherung
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR 2.1)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Personen und Fahrzeuge können in die Absetzbecken hineinstürzen und in den nicht verfestigten Ablagerungen einsinken. Dies gilt insbesondere auch für ältere Sedimentationsflächen.

  • Einsinken in oberflächlich abgetrockneten oder von Eis und Schnee bedeckten Sedimentationsflächen. Die Gefahr kann unterschätzt werden: Bereits ein geringes Einsinken bis oberhalb des Fußknöchels genügt, dass sich eine Person nicht mehr selbständig befreien kann. Selbst wenn die Oberfläche abgetrocknet ist, können darunter Schlammmaterialien vorhanden sein, in die Personen leicht einsinken können.

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Kennzeichnen Sie alle Absetzbecken mit Warnhinweisen. Dies gilt darüber hinaus für abgedeckte Flächen sowie auch für bereits stillgelegte Absetzbecken.

  • Sichern Sie den Zugang zu den Absetzbecken, zum Beispiel mit Zäunen, Geländern, Wällen oder natürlichem Bewuchs (z. B. dichte, dornige Hecken).

  • Installieren Sie bei Absetzbecken Absturzsicherungen und schaffen Sie bei steilen Böschungen Rettungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Leitern und Treppen.

  • Halten Sie Rettungsstangen und Rettungsringe vor.

Kontrollieren Sie regelmäßig die Standfestigkeit der Geländer und Böschungen Ihrer Becken beim Bau und im Betrieb.

ccc_3485_20160301_008.jpgMachen Sie Ihre Beschäftigten auf die speziellen Gefährdungen mit Betriebsanweisungen und Unterweisungen aufmerksam.

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Abb. 2 Einsinken von Maschinen in nicht verfestigtem Material