DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 8.1 - 8.1 Technische Anforderungen an Lüftungs- bzw. Klimatisierungseinrichtungen

Zu- und Fortluftöffnungen136)

Luftansaugung

Die Anordnung ist so zu wählen, dass der Abstand zu möglichen Quellen der Verunreinigung, z. B. durch Abgase oder andere Gerüche, mind. 8 m beträgt. Der Bodenabstand der Ansaugöffnung sollte mindestens 3 m betragen, dabei sind auch Ansammlungen von Schnee, Laub und dergleichen zu berücksichtigen. Die Lage der Ansaugöffnung sollte unter Beachtung der Hauptwindrichtung möglichst in schattigen und kühlen Bereichen gewählt werden.

Der Abstand zur Fortluftöffnungen soll mindestens 2 m betragen. Luftansaugungen, die in geringem Abstand zu Fortluftöffnungen liegen, sind möglichst unterhalb der Fortluftöffnungen anzuordnen.

Fortluftführung

Üblich ist die Fortluftführung über Dach. Der Abstand zwischen Fortluftöffnung und benachbarten Gebäuden sollte mindestens 8 m betragen. Der Volumenstrom sollte höchstens 0,5 m3/s, die Luftgeschwindigkeit mindestens 5 m/s sein.

Luftparameter

Zugfreiheit

Zugfreiheit ist dann gegeben, wenn die Strömungsgeschwindigkeit max. 0,1 bis 0,16 m/s beträgt. Die eingeblasene Luft darf maximal 4 °C kälter als die Raumluft sein.137)

Arbeitsplätze sollten nicht unmittelbar im Bereich des Zuluftstromes liegen. Deswegen sollen Zuluftgitter möglichst verstellbar sein, um die Strömungsrichtung entsprechend justieren zu können. Ausnahmen sind Anlagen mit Verdrängungsströmung (z. B. im OP), weil dort die Luftgeschwindigkeiten in der Regel den oben genannten Wert deutlich unterschreiten.

Luftfeuchtigkeit

Bei künstlich belüfteten Räumen fällt die Luftfeuchtigkeit in der Heizperiode - je nach Außentemperatur - u. U. stark ab und erreicht Werte von teilweise weniger als 10 % rel. Luftfeuchte. Grenzwerte gibt es nur für die Obergrenze der Luftfeuchtigkeit. Gemäß DGUV Information 215-510138) "Beurteilung des Raumklimas" beträgt die relative Luftfeuchtigkeit, bei der ein behagliches Raumklima besteht 45 % +/-15 %. In Kapitel 3 dieser Informationsschrift findet sich eine Tabelle, welche für den Temperaturbereich 20-24 °C die zuträglichen Luftfeuchten angibt. Der Wert von 30 % sollte nur gelegentlich unterschritten werden.

Temperaturregelung

Erfahrungsgemäß ist es für die Beschäftigten wichtig, dass die Temperatur, z. B. in vordefinierten Grenzen, eingestellt werden kann. Bei Lüftungsanlagen für größere Raumgruppen sollte bevorzugt jeder Raum, mindestens aber unterschiedliche Raumgruppen, individuell zu regeln sein. Nähere Angaben für die Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen finden sich in den Tabellen 1 und 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Lüftung"139).

Überwiegende KörperhaltungArbeitsschwere
leichtmittelschwer
Sitzen+20 °C+19 °C
Stehen, Gehen+19 °C+17 °C+12 °C
Tabelle 8.1

Die maximale Raumtemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Falls dies der Fall sein sollte, gibt die ASR A 3.5140) in Tabelle 4 beispielhafte Abhilfemaßnahmen an, wie z. B. Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftung, Reduzierung der thermischen Belastung durch Elektrogeräte oder Gleitzeitregelungen. Bei Raumtemperaturen über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen aus der Tabelle 4 der ASR A 3.5141) gemäß einer Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden.

Wenn es in Arbeitsbereichen zu dauerhaften Unterschreitungen der genannten Mindesttemperaturen kommt, sind Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten erforderlich.

Lüftungsführung

Für mechanisch gelüftete Räume ist eine gute Durchlüftung des gesamten Raumes wichtig, am besten durch eine raumdiagonale Luftströmung (Zuluft im Decken- und Abluft im unteren Wandbereich). Bei ausschließlich deckengestützter Lüftung ist darauf zu achten, dass Lüftungskurzschlüsse vermieden werden.

Die Anforderungen für Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern, einschließlich der zulässigen Umluftanteile und der erforderlichen Außenluftzufuhr finden sich in der Tabelle 1 der DIN 1946 Teil 4 "Raumlufttechnik - Raumlufttechnische Anlagen im Krankenhaus"142).

Beim Anfall von kanzerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen (CMR) Stoffen in der Raumluft muss die Abluft unmittelbar ins Freie bzw. in ein Abluftsystem ohne Rückführung eingeleitet werden.

Lärm

Der Schallpegel der Anlage ist in den Arbeitsräumen so niedrig zu halten, wie es nach der Art der Raumnutzung erforderlich und nach dem Stand der Technik möglich ist. Richtwerte sind in der DIN EN 13 779 "Lüftung von Nichtwohngebäuden143)" enthalten und zwar z. B. im OP und auf Fluren max. 45 dB(A), in sonstigen medizinisch genutzten Räumen max. 35 dB(A), in Büros max. 40 dB(A) und in Wäschereien max. 60 dB(A).144)