
DGUV Information 250-101 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung (DGUV Information 250-101)
Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung
(DGUV Information 250-101)
Information
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
Stand der Vorschrift: Oktober 2015
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Warum ein weiterer Leitfaden? | 1 |
Beratung des Unternehmens durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt | 2 |
Motivation des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin | 3 |
Vorgehen | 4 |
1 Grobanalyse | 4.1 |
2 Durchführung | 4.2 |
3 Wie können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen? | 4.3 |
Besonderheiten in Kleinbetrieben | 5 |
Übersichten und branchenspezifische Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung | Anhang 1 |
Arbeitsmedizinische Informationen für die Gefährdungsbeurteilung | Anhang 2 |
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Arbeitskreis 4.1 "betriebsärztliche Tätigkeit"
Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung
Layout & Gestaltung:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion
Ausgabe: Oktober 2015
DGUV Information 250-101
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen