
Abschnitt 1
Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (DGUV Grundsatz 309-010)
Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (DGUV Grundsatz 309-010)
Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich
Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, die Ausbildung und die Beauftragung von Personen zur Durchführung von Lärmmessungen und Gefährdungsbeurteilungen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Die angegebenen Zeiten für die Vermittlung der jeweiligen Ausbildungsinhalte stellen Empfehlungen dar, die je nach Vorkenntnissen und Ausbildungsstand angepasst werden können.