
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Anhangteil
Anhang 5 – Muster „Betriebsanleitung für eine Biogasanlage bei Störungen“
Unabhängig von dieser Musterbetriebsanleitung sind die Betriebsanleitungen der Hersteller von Einzelkomponenten zu beachten.
Raum für Gasspeicher
Gaszufuhr absperren
Gasspeicher entleeren
Zündquellen vermeiden (Siehe 1.4.4)
Betreten für befugte Personen nur nach und mit ausreichender Belüftung bei Mitnahme einer zweiten Person (die in der Nähe der Speicheröffnung bleibt) und Sicherung z. B. mit Rettungsgerät und Rettungsgurt
Heizung, heiß gelaufene Maschinen und Teile, heiß gewordene Substrate bzw. Öle
Kontakt mit heißen Oberflächen, Flüssigkeiten, Gasen, … vermeiden Achtung bei austretendem Heizungswasser: Verbrühungsgefahr!
Maschinenraum und Blockheizkraftwerk
Gaszufuhr außerhalb des Maschinenraumes absperren
Not-Aus-Schalter außerhalb des Maschinenraumes betätigen
ggf. Zwangsbelüften (z. B. bei Gasgeruch)
bei Gasgeruch Zündquellen vermeiden z. B. nicht exgeschützte Lichtquellen, offenes Feuer oder Funkenbildung. Explosionsgefahr!
bei Gaswarnung durch GWE ist eine gesonderte Betriebsanweisung zu erstellen
Elektrotechnik
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt werden
Gülleleitungen und Schieber
Verstopfungen unverzüglich beseitigen
bei Störung im Pumpsystem: alle Schieber schließen, nachdem die Pumpe stillgesetzt wurde
Pumpen und Mixer
Stromversorgung abschalten und Schalter gegen unbefugtes Betätigen sichern.
Gruben und Schächte
Achtung: Vor dem Einsteigen und während des Aufenthalts in Gruben und Kanälen muss sichergestellt sein, dass keine Erstickungs-/Vergiftungsgefahr besteht und ausreichende Atemluft vorhanden ist. Betriebseinrichtungen sind zuverlässig gegen Einschalten zu sichern. Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei unzureichender Belüftung besteht Erstickungs-, Vergiftungs-, Brand- und Explosionsgefahr (siehe auch Anhang 7).
Nach Störungen sind alle Sicherheitseinrichtungen auf die korrekte Funktion zu überprüfen.