
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Anhangteil
Anhang 1 – Muster „Betriebsanweisung für die Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme einer Biogasanlage“
Das Inbetriebnehmen einer Biogasanlage ist ein besonderer Betriebszustand, der besondere Maßnahmen erfordert. Die im Explosionsschutzdokument eingeteilten Ex-Zonen berücksichtigen diesen Betriebszustand u. U. nur bedingt. Daher werden diese besonderen Gefährdungen in einer Betriebsanweisung gesondert berücksichtigt.
- 1.
Während der Inbetriebnahme kann im Gasraum des Gärbehälters eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten. Zündquellen (siehe z. B. Abschnitt 1.4.4) sind zu vermeiden (z. B. Rührwerk abgetaucht betreiben).
- 2.
Die leeren Gärbehälter sind zunächst vom Gaserfassungssystem abgesperrt.
- 3.
Die Gärbehälter stehen über die betriebsbereiten Überdrucksicherungen und Abblaseleitungen mit der Atmosphäre in Verbindung.
- 4.
Die Gärbehälter werden mit möglichst aktivem Substrat innerhalb kurzer Zeit, bis alle Zu- und Abläufe (Flüssigkeitsverschlüsse) mit Substrat abgedichtet sind, gefüllt.
- 5.
Aufheizen des Gärsubstrates.
- 6.
Während des Anfahrens/Aufheizens der Anlage darf nicht weiter beschickt werden.
- 7.
Die beim anlaufenden Vergärungsprozess entstehenden Gase entweichen über die Abblaseleitung (Gasüberdrucksicherung) ins Freie und verdrängen die vorhandene Luft im Fermenter.
- 8.
Nach Prüfung der Gasqualität geschieht die Befüllung des Gassystems und des Gasspeichers mit Biogas. Die Gasqualität ist ausreichend und nicht explosionsgefährdet, wenn der Methangehalt des Gases höher als 30 % ist und der Sauerstoffgehalt < 3% beträgt.
- 9.
Die BHKW werden in Betrieb genommen. Sie saugen das Gas selbständig aus dem Gasspeicher an. Ausreichende Biogasqualität kann durch Gasmessung festgestellt werden.
- 10.
Alle Sicherheitseinrichtungen sind auf die korrekte Funktion zu überprüfen.