
2.8.3 BiogasAnlSiRegl
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Bundesrecht
2.8 – Armaturen, Sicherheitseinrichtungen und gasbeaufschlagte Anlagenteile
2.8.3 BiogasAnlSiRegl – Bedienung
Armaturen müssen von einem sicheren Stand aus betätigt werden können. Armaturen zur Gasentnahme sind gegen unbefugtes und unabsichtliches Öffnen zu sichern, z. B. durch Sichern des Handgriffes.