
2.7.6 BiogasAnlSiRegl
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Bundesrecht
2.7 – Gasleitungen
2.7.6 BiogasAnlSiRegl – Kennzeichnung
Rohrleitungen sind gemäß DIN 2403 entsprechend dem Durchflussstoff und der Fließrichtung zu kennzeichnen. Markierungsfarbe: gelb.
Die Lage der unterirdisch verlegten Gasleitungen ist mit einem Gastrassenwarnband zu kennzeichnen.