
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
2.5 BiogasAnlSiRegl – Anlagensteuerung und Prozessleittechnik (PLT)
Grundsätzlich muss der sichere Betrieb einer Anlage gewährleistet sein. Insbesondere sind eine Überfüllung der Fermenter, ein unbeabsichtigtes Fließen von Substrat im Rohr- und Behältersystem der Anlage, ein unzulässiger Druckanstieg im Fermenter sowie ein unkontrollierter Gasaustritt zu verhindern.
Steuerungsanlagen mit Sicherungsfunktionen sind fehlersicher auszuführen, sofern diese nicht durch ein redundantes System, z. B. eine mechanische Überdrucksicherung gegen Überdruck oder z. B. ein Überlauf gegen Überfüllung, abgesichert sind.
Bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Hydraulik oder Pneumatikversorgung der Biogasanlage), Sicherheitsabschaltung, Betätigung des Not-Aus-Tasters muss die Anlage bzw. die relevanten Anlagenteile in einen sicheren Zustand fahren. Der sichere Zustand kann durch steuerungstechnische, hydraulische oder mechanische Maßnahmen erreicht werden.
Beispiele:
Schließen der automatischen Gasschnellschlussarmaturen am BHKW
Ausschalten der entsprechenden Gasverdichter
Ausschaltung aller nicht exgeschützten Teile in gasbeaufschlagten Maschinenräumen (BHKW, Gasreinigung, etc.)
genug Freiraum (Freibord), damit bei Ausfall der Rührwerke kein unzulässiger Substratanstieg im Fermenter erfolgt und dadurch die Decke abgehoben wird
Schließen der Schieber, damit kein Rücklauf des Substrates in das Einbringsystem (z. B. Vorgrube, Stall) erfolgt
externe Füttermöglichkeiten müssen bei Systemausfall gesperrt werden können, damit Überfüllungen ausgeschlossen werden
das Absinken des Füllstandes darf zu keinem unkontrolliertem Gasaustritt z. B. aus der Einbringtechnik führen
Bei der Auslegung der sicherheitsbezogenen Steuerungsteile muss jeweils die aktuelle gültige Norm für elektrische Ausrüstungen von Maschinen sowie für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen herangezogen werden. Eine Gefahren- und Risikoanalyse muss laut den Normen erfolgen.