
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
1. – Allgemeines
1.1 BiogasAnlSiRegl – Begriffe
Biogasanlage: Anlage zur Erzeugung, Lagerung und Verwertung von Biogas unter Einschluss aller dem Betrieb dienenden Einrichtungen und Bauten. Die Erzeugung erfolgt aus der Vergärung organischer Stoffe.
Substrat: Zur Vergärung bestimmte organische Stoffe.
Gärbehälter (Reaktor, Fermenter, Faulbehälter): Behälter, in dem der mikrobiologische Abbau des Substrates stattfindet.
Gasspeicher: Gasdichter Behälter oder Foliensack, in dem das Biogas zwischengespeichert wird.
Güllelager: Behälter und Erdbecken, in dem Gülle, Jauche sowie das vergorene Substrat gelagert wird.
Maschinenraum: Raum, in dem Gasreinigungs-, Gasförder- oder Gasverwertungseinrichtungen einschließlich deren Steuer- und Regelungstechnik enthalten sind.
BHKW: Blockheizkraftwerk, dient der Erzeugung von Strom und Wärme.
explosionsgefährdete Bereiche: Räumliche Bereiche, in denen auf Grund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Zonen: Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt.
Schutzabstände: Bereiche um Gasspeicher zum Schutz des Gasspeichers und dessen Ausrüstung.
Gasaufbereitung: Einrichtungen zur Reinigung und Entwässerung von Biogas.
Gasdom: Aufsatz auf Gärbehälter, in dem das Biogas gesammelt und abgezogen wird.
Gaslager: Raum oder Bereich, in dem der Gasspeicher untergebracht ist.
Explosionsgrenzen: Wenn die Konzentration von Biogas in Luft einen Mindestwert überschreitet (untere Explosionsgrenze UEG) ist eine Explosion möglich. Eine Explosion ist nicht mehr möglich, wenn die Konzentration einen maximalen Wert (obere Explosionsgrenze OEG) überschritten hat.
Explosionsbereich: Konzentration, in der sich brennbare Gase, Nebel oder Dämpfe im Gemisch mit Luft oder einem anderen, die Verbrennung unterhaltendem Gas zünden lassen. Er liegt zwischen den Explosionsgrenzen.