
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Stand: 10/2008
Die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen erläutern und konkretisieren die Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen im Sinne der Durchführungsanweisung zu § 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen“ (VSG 2.1) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Sie sollen dem Planungsbüro, der mit der Errichtung betrauten Fachfirma, dem Betreiber und Arbeitgeber Hinweise geben für die Errichtung und den Betrieb von landwirtschaftlichen Biogasanlagen, die mit einem Betriebsdruck von weniger als 0,1 bar betrieben werden.
Die Sicherheitsregeln sind die Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften, sie geben auch Hinweise auf zu beachtende Regelwerke. Darüber hinaus gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Beispiele hierzu siehe Anhang 11. Abweichungen sind möglich, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
Die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen wurden am 30. September 2008 vom Beirat für Sicherheit und Gesundheitsschutz zur Anwendung empfohlen.
