DGUV Information 201-054 - Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten
(DGUV Information 201-054)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungen dieser Information1
Anwender1.1
Einschränkung des Anwendungsbereiches1.2
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsorganisation2
Maßnahmen und Einrichtungen zur Durchführung von Dach- und Holzbauarbeiten2.1
Gefährdungsbeurteilung2.2
Leitung, Aufsicht, Unterweisung2.3
Mängelmeldung2.4
Bestehende Anlagen2.5
Montageanweisung/Verlegeanleitung2.6
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen2.7
Brandschutz2.8
Maßnahmen zur Verhütung von mechanischen Gefährdungen3
Arbeitsplätze3.1
Verkehrswege - Zugänge zu Arbeitsplätzen3.2
Absturzsicherungen3.3
Absperrungen3.4
Ausnahmen3.5
Öffnungen3.6
Zusätzliche Anforderungen bei Arbeiten an und auf nicht durchsturzsicheren Dächern und Bauteilen4
Allgemeines4.1
Arbeitsplätze und Verkehrswege4.2
Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen5
Elektrische Betriebsmittel5.1
Leitungen und Leitungsroller5.2
Elektrische Freileitungen5.3
Maßnahmen bei Gewitter5.4
Verwendung von Handmaschinen auf der Baustelle6
Verwendung von Eintreibgeräten6.1
Verwendung von Kettensägen6.2
Dachdecker-AuflegeleiternAnhang 1
DachdeckerstühleAnhang 2
Muster einer Betriebsanweisung Handmaschine am Beispiel HandtrennschleiferAnhang 3
Vorschriften und RegelnAnhang 4

Vorbemerkung

Diese Information ist die Zusammenfassung der bisherigen DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bishger BGR 203) und DGUV Regel 101-020 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" (bisher BGR 214). Die Inhalte der Regeln wurden in dieser Information entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Arbeitsstättenregeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.