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Abschnitt 2.1 - Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit höheren gesundheitlichen Risiken

Erhöhte gesundheitliche Risiken durch Klima, Lebens- und Tätigkeitsverhältnisse und damit verbundene besondere gesundheitliche Belastungen sind in der Regel bei einem Arbeitsaufenthalt in den Gebieten zwischen 30 ° nördlicher und 30 ° südlicher Breite sowie in Polarregionen anzunehmen.

Zusätzlich gilt dies für bestimmte Länder, die auf der Weltkarte (siehe Seiten 10 und 11) innerhalb des durch die roten Linien umschlossenen Bereiches liegen.

Die in der Karte dargestellten Regionen stellen keine verbindliche und abschließende Auswahl im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen dar. Vielmehr geben sie eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung, in welchen Gebieten eine Gefährdung gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob eine Untersuchung zu veranlassen ist, kann nur in Abhängigkeit von der orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind folgende Faktoren besonders zu beachten:

  • Infektionsgefährdungen

  • Klimatische Belastungen

  • belastende Umweltfaktoren

  • Hygienische Mängel

  • Defizitäre Infrastruktur (z. B. Trinkwasserversorgung, Rettungswesen)

  • Medizinische Versorgung

  • Geografische Besonderheiten (z. B. Tätigkeit in großer Höhe)

  • Erhöhte Belastung durch UV-Strahlung.

Liegt nur ein Teil eines Landes innerhalb des eingezeichneten Bereichs, so sind im Allgemeinen klimatische und gesundheitliche Belastungen für das gesamte Land anzunehmen, ausgenommen Australien.

Darüber hinaus können erhöhte gesundheitliche Risiken in den Randgebieten, wie z. B. Naher Osten, Nordafrika, Zentralasien, und in einigen Ländern Europas, wie etwa in Teilen Rumäniens und Bulgariens, vorliegen. Es ist der Rat einer Ärztin oder eines Arztes mit besonderen Fachkenntnissen einzuholen, ob je nach den individuellen Lebens- und Tätigkeitsbedingungen eine Untersuchung stattfinden muss.