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Abschnitt 2 TROS Laser Teil 2, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 TROS Laser Teil 2
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS Laserstrahlung Teil 2: Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS Laserstrahlung Teil 2: Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: TROS Laser Teil 2
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 2 TROS Laser Teil 2 – Begriffsbestimmungen

In diesem Teil 2 "Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung" werden Begriffe so verwendet, wie sie im Teil "Allgemeines" der TROS Laserstrahlung definiert und erläutert sind.