
Abschnitt 3.4
Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Abschnitt 3.4 – 3.4 Begutachter/Begutachtungsteam
Bei der Auswahl der AMS-Begutachtenden bzw. des Begutachtungsteams (Anforderungen siehe Anlage 1) ist zu beachten, dass Personen, die das Unternehmen zuvor konkret zu dessen AMS beraten haben, im gleichen Unternehmen nicht als AMS-Begutachtende tätig werden können.
Die notwendige Fachkompetenz für die Begutachtung eines Unternehmens, z. B. bezüglich Spezialbranchen oder -themen muss vorhanden sein. Dazu können zum Begutachtungsteam auch entsprechende Fachleute hinzugezogen werden.
Abhängig von der Unternehmensgröße und -struktur kann der Einsatz von mehreren Begutachtenden notwendig sein.