
Abschnitt 3.3
Arbeitsschutzmanagementsysteme - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Arbeitsschutzmanagementsysteme - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Abschnitt 3.3 – 3.3 Prüfung der Bestandsaufnahme bzw. des Selbstchecks
Vor der Begutachtung durch den UV-Träger sorgt der Betrieb für eine Überprüfung seiner Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch
ein(e) interne(r) Bestandsaufnahme/Selbstcheck durch den Betrieb (z. B. mittels einer Umsetzungshilfe des UV-Trägers, des NLF, des einfachen Selbstchecks in Anlage 2 oder des GDA ORGAchecks, ergänzt durch managementrelevante Inhalte des NLF) und/oder
eine externe Bestandsaufnahme im Betrieb, gegebenenfalls im Rahmen einer vorherigen Beratung durch den UV-Träger.
Im Rahmen der Begutachtung durch den UV-Träger werden die Ergebnisse dieser Überprüfung und der daraus abgeleitete Maßnahmenplan des Betriebes geprüft.