
Arbeitsschutzmanagementsysteme - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Abschnitt 4.4 – 4.4 Referenzliste der Begutachtungen (Positivliste)
Der UV-Träger führt eine Referenzliste (Positivliste), in die das erfolgreich begutachtete Unternehmen aufgenommen wird. Diese Liste wird laufend aktualisiert und grundsätzlich veröffentlicht. Sie kann auch bei der DGUV bzw. einem hierzu ausgewählten UV-Träger zentral für alle UV-Träger geführt werden.
Der Veröffentlichung seiner Daten in der Referenzliste kann das Unternehmen widersprechen.
4.4.1
Übermittlung der Daten der Bescheinigung an staatliche Aufsichtsbehörden
Der UV-Träger übermittelt bei Bedarf im Rahmen der gesetzlich verankerten Zusammenarbeit mit den für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden die in der Referenzliste enthaltenen Daten an die Aufsichtsbehörde.
Der Übermittlung seiner Daten kann das Unternehmen widersprechen.