
Abschnitt 4.1
Arbeitsschutzmanagementsysteme - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Arbeitsschutzmanagementsysteme - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung (DGUV Grundsatz 311-002)
Abschnitt 4.1 – 4 Kriterien für die Begutachtungsstellen
4.1 Vertraulichkeit
Die Begutachtungsstelle ist verpflichtet, die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der beim Begutachtungsverfahren gewonnenen betrieblichen Informationen nach innen und außen sicher zu stellen (siehe auch 4.4 und 4.4.1).