DGUV Information 213-853 - Nanomaterialien im Labor; Hilfestellungen für den Umgang

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Abschnitt 3 - Zusammenfassung und Ausblick

Stand der Schutzmaßnahmen

Alles in allem sind aus heutiger Sicht keine wirklich neuen Schutzmaßnahmen erforderlich, sondern die konsequente Anwendung der Maßnahmen, die im Laboratorium die Kontrolle von Gefahrstoffen ermöglichen. DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien", zuvor "Laborrichtlinien", gibt hier die notwendigen Hinweise. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, ob möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Nanomaterialien weiter entwickelter Generationen mit neuartigen Eigenschaften mögen in der Zukunft jedoch durchaus weiter gehende Schutzmaßnahmen erfordern.

Die Entwicklung der Erkenntnisse muss jedoch beobachtet werden, um im Bedarfsfall unverzüglich das Schutzmaßnahmenniveau der Erkenntnis anzupassen.