Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
(DGUV Regel 115-002)
Regel
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
---|
Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2018
Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht. |
---|
Inhaltsverzeichnis(1) | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefährdungen - Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel | 3 |
Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefährdungen - betriebliche Schutzmaßnahmen | 4 |
Prüfungen | 5 |
Ordnungswidrigkeiten | 6 |
Übergangsregelungen | 7 |
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten | 8 |
Vorschriften, Regeln und Informationen | Anhang |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.