DGUV Regel 115-002 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
(DGUV Regel 115-002)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2018

ccc_3442_180301_01.jpgRegeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.
Inhaltsverzeichnis(1)Abschnitt
Vorbemerkung1
Anwendungsbereich2
Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefährdungen - Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel3
Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefährdungen - betriebliche Schutzmaßnahmen4
Prüfungen5
Ordnungswidrigkeiten6
Übergangsregelungen7
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten8
Vorschriften, Regeln und InformationenAnhang

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.