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Türen und Tore
(DGUV Information 208-022)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Januar 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkungen
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Planung4
Auswahl von Türen und Toren5
Sicherung gegen mechanische Gefährdungen6
Sicherung der Flügelbewegung7
Sicherung gegen Abstürzen der Flügel7.1
Sicherung gegen Herausfallen der Flügel7.2
Sicherheit der Steuerung8
Steuerung ohne Selbsthaltung8.1
Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung)8.2
Abschalt- und NOT-HALT-Einrichtungen8.3
Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen9
Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung10
Instandhaltung10.1
Sicherheitstechnische Prüfung10.2
Angaben für Planung und Auswahl von TorenAnhang 1
Angaben für Planung und Auswahl von TürenAnhang 2
Beispielprotokoll für Rolltore und Rollgitter (Prüfung nach ASR A1.7)Anhang 3
Literaturverzeichnis

Vorbemerkungen

Die vorliegende DGUV Information "Türen und Tore" richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin/den Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Technische Regel für Arbeitsstätten "Türen und Tore" (ASR A1.7) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmerin/der Unternehmer kann bei Beachtung der in dieser DGUV Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass die geforderten Schutzziele erreicht sind. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.

Die vorliegende DGUV Information zitiert den kompletten Text aus der Technischen Regel ASR A1.7, die Hilfestellungen sind jeweils in blauer kursiver Schrift beigefügt.

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