
Abschnitt 6.1
Verfahren zur Bestimmung von Arsen und seinen partikulären Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-503)
Verfahren zur Bestimmung von Arsen und seinen partikulären Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-503)
Abschnitt 6.1 – 6.1 Filterimprägnierung
In Anlehnung an die Literaturstellen [8] und [9] werden ca. 0,04 mol Cäsiumcarbonat (entsprechend 12,3 g) in 50 ml Wasser gelöst, mit 2 ml Glycerin versetzt und auf 100 ml mit Wasser aufgefüllt (pH ≈ 12,5).
500 µl der Imprägnierlösung werden auf einen 37-mm-Quarzfaserfilter (QF-Filter) aufgetragen. Die Filter liegen dabei in Kunststoff-Petrischalen. Die Filter werden auf ca. 20 °C temperiert und sechs Stunden bei ca. 15 mbar getrocknet.