DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Seilwinde

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Abb. 45 Schlepper mit Seilwinde

Seilwinden werden zum Holzrücken, zur seilunterstützten Fällung und zur Holzbringung mit Seilkrananlagen eingesetzt. Sie müssen ausgerüstet sein:

  • mit einer selbsttätig wirkenden Bremseinrichtung, mit der die Last auch bei Unterbrechung des Antriebes festgehalten wird,

  • mit einer "Totmannschaltung", die die Winde stoppt, wenn man den Schalthebel loslässt,

  • mit abgesicherten Seileinläufen, damit Hände oder Kleidungsstücke nicht hineingezogen werden können.

Funksteuerungen ermöglichen den Aufenthalt außerhalb des Gefahrenbereiches und erleichtern die Arbeit.

Bei der Arbeit mit der Seilwinde sind Seile, Anschlagmittel und Seilendverbindungen entsprechend der Windenzugkraft auszuwählen.

Besondere Hinweise zur sicheren Seilarbeit im Forstbetrieb enthält die DGUV Information 214-060 "Seilarbeit im Forstbetrieb".