
Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten (DGUV Information 214-059)
Abschnitt 3.2 – 3.2 Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung
24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
Lehrgangsschwerpunkt |
Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung
Teilnahmevoraussetzungen |
Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz
Theoretische Lehrinhalte | Dauer mindestens 8 UE |
- 1
Maschinen und Geräte
- 1.1
Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
Motorsäge
Anforderungen an Winden, Handseilzüge und Zubehör
Werkzeuge, z. B. Keile, Spalthammer, Stammpresse
Hilfsmittel und Verfahren zum hohen Befestigen eines Seiles
- 2
Arbeitsschutz
- 2.1
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Erkennen von persönlichen und technischen Einsatzgrenzen
Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
z. B. intensive Baumansprache, Witterungseinflüsse, Umgebungseinflüsse, Gefahrenbereiche, Spannungen im Holz
Zusätzliche Gefährdungen
z. B. bei Windeneinsatz, Seilzugeinsatz, Arbeiten am Hang
- 2.2
Arbeitstechniken
Fälltechniken, z. B. Stütz- und Haltebandtechnik, Einsatz hydraulischer Fällkeil, Herzschnitt
Aufarbeitungsverfahren, z. B. Entastung, Trennschnitte, Abtrennen des Wurzeltellers bei geworfenen Bäumen
Beseitigung von Spannungen
Zufallbringen hängengebliebener Bäume
Besonderheiten bei geneigt stehenden Bäumen
Praktische Lehrinhalte | Dauer mindestens 16 UE |
- 3
Praktische Ausbildung
- 3.1
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzortbezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Baumbeurteilung und -ansprache, Witterungs- und Umgebungseinflüsse
Fallbereich und Fällrichtung festlegen, Rückweiche anlegen, Gefahrenbereiche ermitteln, zulässige Aufenthalts- und Standorte für Personen und Arbeitsmittel festlegen
Festlegen von Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung, Aufsicht und Weisungsbefugnis
- 3.2
Baumfällung und -aufarbeitung
Fällung und Aufarbeitung mehrerer Bäume pro Teilnehmer mit einem Brusthöhendurchmesser über 20 cm
Auswahl und Anwendung geeigneter Fäll- und Schnitttechniken nach Baumbeurteilung
Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge, sicherer Stand beim Fällen und Entasten
Entastungstechniken und Trennschnitte
Erkennen und Beurteilen von Spannungen im Holz, Schnittführung bei Holz mit Spannungen
Seilunterstützte Fällung mit Winde oder Handseilzug, Abstimmung zwischen Winden- und Motorsägenführer, ggf. als Vorführung
Sicherung des Wurzeltellers bei einem geworfenen oder angeschobenen Einzelbaum, ggf. als Vorführung
Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.
Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 24 UE zu 45 Minuten, die auf drei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.
Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) und für die Absolvierung des Moduls D erforderlich.
Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm erworben wurden.