DGUV Information 214-059 - Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung

24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Lehrgangsschwerpunkt
  • Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)

  • Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume

  • Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung

Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte

  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung

  • persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz

Theoretische LehrinhalteDauer mindestens 8 UE
  1. 1

    Maschinen und Geräte

    1. 1.1

      Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz

      • Motorsäge

      • Anforderungen an Winden, Handseilzüge und Zubehör

      • Werkzeuge, z. B. Keile, Spalthammer, Stammpresse

      • Hilfsmittel und Verfahren zum hohen Befestigen eines Seiles

  2. 2

    Arbeitsschutz

    1. 2.1

      Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

      • Erkennen von persönlichen und technischen Einsatzgrenzen

      • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen

        z. B. intensive Baumansprache, Witterungseinflüsse, Umgebungseinflüsse, Gefahrenbereiche, Spannungen im Holz

      • Zusätzliche Gefährdungen

        z. B. bei Windeneinsatz, Seilzugeinsatz, Arbeiten am Hang

    2. 2.2

      Arbeitstechniken

      • Fälltechniken, z. B. Stütz- und Haltebandtechnik, Einsatz hydraulischer Fällkeil, Herzschnitt

      • Aufarbeitungsverfahren, z. B. Entastung, Trennschnitte, Abtrennen des Wurzeltellers bei geworfenen Bäumen

      • Beseitigung von Spannungen

      • Zufallbringen hängengebliebener Bäume

      • Besonderheiten bei geneigt stehenden Bäumen

Praktische LehrinhalteDauer mindestens 16 UE
  1. 3

    Praktische Ausbildung

    1. 3.1

      Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen

      • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzortbezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Baumbeurteilung und -ansprache, Witterungs- und Umgebungseinflüsse

      • Fallbereich und Fällrichtung festlegen, Rückweiche anlegen, Gefahrenbereiche ermitteln, zulässige Aufenthalts- und Standorte für Personen und Arbeitsmittel festlegen

      • Festlegen von Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes

      • Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit

      • Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung, Aufsicht und Weisungsbefugnis

    2. 3.2

      Baumfällung und -aufarbeitung

      • Fällung und Aufarbeitung mehrerer Bäume pro Teilnehmer mit einem Brusthöhendurchmesser über 20 cm

      • Auswahl und Anwendung geeigneter Fäll- und Schnitttechniken nach Baumbeurteilung

      • Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge, sicherer Stand beim Fällen und Entasten

      • Entastungstechniken und Trennschnitte

      • Erkennen und Beurteilen von Spannungen im Holz, Schnittführung bei Holz mit Spannungen

      • Seilunterstützte Fällung mit Winde oder Handseilzug, Abstimmung zwischen Winden- und Motorsägenführer, ggf. als Vorführung

      • Sicherung des Wurzeltellers bei einem geworfenen oder angeschobenen Einzelbaum, ggf. als Vorführung

Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.

Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 24 UE zu 45 Minuten, die auf drei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) und für die Absolvierung des Moduls D erforderlich.

Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm erworben wurden.