
Anlage 1 VStättVO
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO)
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Anhangteil
Anlage 1 VStättVO
zur VStättVO
Herr/Frau geboren am in gegenwärtige Anschrift hat die Eignung als Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik | (Innenseite) |
(Foto) | |
nach § 39 der Versammlungsstättenverordnung nachgewiesen. Befähigungszeugnis-Nr.: | |
Ausstellende Behörde Siegel | |
Ort, den Unterschrift | Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers |
(Außenseite) | |
Befähigungszeugnis als Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik |
Als Befähigungszeugnis kann auch ein Ausweis im Format 5,4 cm × 8,6 cm mit den erforderlichen Daten ausgestellt werden.