DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen
(DGUV Information 215-310)

Information

(bisher BGI 810)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2016

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Unternehmensorganisation1
Leitung und Verantwortung1.1
Personal1.2
Beurteilung der Arbeitsbedingungen1.3
Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe1.4
Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten1.5
Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe1.6
Unterweisung1.7
Dokumentation1.8
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation2
Leitung und Verantwortung2.1
Planung und Vorbereitung2.2
Leistungsbeschreibung und Beauftragung2.2.1
Planungsmodule2.2.2
Personal2.2.3
Arbeitsvorbereitung2.2.4
Tournee- und Gastspielbetrieb2.2.5
Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Erste Hilfe2.2.6
Durchführung2.3
Kommunikation und Dokumentation2.4
Fachinformation3
Veranstaltungs- und Produktionsstätten3.1
Flächen und Aufbauten3.1.1
Arbeitsplätze mit Absturzgefahr3.1.1.1
Verkehrs- und Fluchtwege3.1.1.2
Orchestergraben3.1.1.3
Veranstaltungs- und Produktionsstätten mit Publikum3.1.2
Vorkehrungen zum Brandschutz3.1.3
Technik und betriebliche Prozesse3.2
Arbeitsmittel3.2.1
Ausstattungen3.2.2
Maschinentechnische Einrichtungen3.2.3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel3.2.4
Einsatz von Lasern3.2.5
Kabelverlegung3.2.6
Rigging3.2.7
Lasten über Personen3.2.8
Transport und Lagerung3.2.9
Veranstaltungen und Produktionen3.3
Maske3.3.1
Szenische Effekte3.3.2
Besondere szenische Darstellungen3.3.3
Fliegen von Personen3.3.4
Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren3.3.5
Bühnentanz3.3.6
Veranstaltungen und Produktionen mit Musik3.3.7
Arbeit im Freien3.3.8
Veranstaltungen und Produktionen im Ausland3.3.9
Persönliche Schutzausrüstungen3.4
Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und StudiofachkräftenAnhang 1
Kriterien zur Auswahl erforderlicher QualifikationAnhang 2
Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

Dieser Leitfaden "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen" gibt Ihnen Informationen und Praxishilfen für die erfolgreiche und sicherheitsgerechte Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind.

Kapitel 1 befasst sich mit der sicheren und rechtskonformen Unternehmensorganisation. Hauptzielgruppe dieses Kapitels sind damit Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte. Die Arten der Unternehmen sind vielfältig - vom rein gewerblich tätigen Unternehmen, über öffentlich rechtliche Unternehmen und kommunale oder staatliche Organisationen und Einrichtungen bis hin zu Vereinen. Je nach Unternehmensart wird der oben genannte Personenkreis unterschiedlich bezeichnet: zum Beispiel Intendanz, Verwaltungsleitung, Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister, Verantwortliche der Kommune, Schulleitung, Vorstand, Hallenbetreiber sowie selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Führungskräfte - zum Beispiel Direktorinnen und Direktoren, Betriebsleitung.

Kapitel 2 befasst sich mit der Veranstaltungs- und Produktionsorganisation. Kapitel 3 informiert über Anforderungen an Veranstaltungs- und Produktionsstätten, Veranstaltungstechnik, veranstaltungs- und produktionsspezifische Arbeitsbereiche und -verfahren. Deshalb richten sich Kapitel 2 und 3 an die Zielgruppe der organisatorisch und fachlich Verantwortlichen für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Dies sind zum Beispiel Produktions- und Projektleitungen, technische Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Eventmanagerinnen und -manager.

Der Leitfaden ermöglicht Ihnen eine sichere und gesundheitsgerechte Vorbereitung und Arbeitsgestaltung für das Personal sowie einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Daraus folgen dann auch ein zufriedenes Publikum und ein gutes Image in der Öffentlichkeit. Er hilft Ihnen bei der Unternehmensorganisation, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei der Veranstaltungs-/Produktionsorganisation über den kompletten Entstehungsprozess hinweg.

Der Leitfaden unterstützt Sie, die Potentiale von Sicherheit und Gesundheit in Ihre Arbeitsorganisation zu integrieren.

Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staatlicher Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Informationen sowie Branchenstandards dar. Dieser Leitfaden dient damit der rechtskonformen Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen.

Die vorliegende Information wurde in Zusammenarbeit von VBG und DGUV, Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet "Bühnen und Studios" sowie dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure (ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF) und dem VPLT - Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V. sowie der DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e.V. erarbeitet.

Die Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen Standpunkt der DGUV und der folgenden Verbände dar:

  • BVB - Bundesverband Beleuchtung & Bühne e.V.

  • Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester

  • Deutscher Städtetag

  • EVVC - Europäischer Verband der VeranstaltungsCentren e.V.

  • VDSI - Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.

  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

  • DOV - Deutsche Orchestervereinigung e.V.

  • BvS - Bundesverband deutscher Stuntleute e.V.

Hinweise zum Text des Leitfadens
  • Die Texte beschreiben jeweils Hinweise, wie die Situation sicher und erfolgreich gestaltet werden kann.

  • Den Texten zugeordnet sind immer die jeweiligen Verweise auf Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, die Grundlage für die beschriebenen Inhalte sind. Bei dem Hinweis auf die Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen wird jeweils das Kürzel für deren Namen verwendet. Die vollständigen Namen finden Sie im Kapitel 4.2 "Rechtsquellen und Informationen".