Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen
(DGUV Information 215-310)
Information
(bisher BGI 810)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
---|
Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2016
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | |
Unternehmensorganisation | 1 |
Leitung und Verantwortung | 1.1 |
Personal | 1.2 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen | 1.3 |
Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe | 1.4 |
Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten | 1.5 |
Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe | 1.6 |
Unterweisung | 1.7 |
Dokumentation | 1.8 |
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation | 2 |
Leitung und Verantwortung | 2.1 |
Planung und Vorbereitung | 2.2 |
Leistungsbeschreibung und Beauftragung | 2.2.1 |
Planungsmodule | 2.2.2 |
Personal | 2.2.3 |
Arbeitsvorbereitung | 2.2.4 |
Tournee- und Gastspielbetrieb | 2.2.5 |
Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Erste Hilfe | 2.2.6 |
Durchführung | 2.3 |
Kommunikation und Dokumentation | 2.4 |
Fachinformation | 3 |
Veranstaltungs- und Produktionsstätten | 3.1 |
Flächen und Aufbauten | 3.1.1 |
Arbeitsplätze mit Absturzgefahr | 3.1.1.1 |
Verkehrs- und Fluchtwege | 3.1.1.2 |
Orchestergraben | 3.1.1.3 |
Veranstaltungs- und Produktionsstätten mit Publikum | 3.1.2 |
Vorkehrungen zum Brandschutz | 3.1.3 |
Technik und betriebliche Prozesse | 3.2 |
Arbeitsmittel | 3.2.1 |
Ausstattungen | 3.2.2 |
Maschinentechnische Einrichtungen | 3.2.3 |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | 3.2.4 |
Einsatz von Lasern | 3.2.5 |
Kabelverlegung | 3.2.6 |
Rigging | 3.2.7 |
Lasten über Personen | 3.2.8 |
Transport und Lagerung | 3.2.9 |
Veranstaltungen und Produktionen | 3.3 |
Maske | 3.3.1 |
Szenische Effekte | 3.3.2 |
Besondere szenische Darstellungen | 3.3.3 |
Fliegen von Personen | 3.3.4 |
Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren | 3.3.5 |
Bühnentanz | 3.3.6 |
Veranstaltungen und Produktionen mit Musik | 3.3.7 |
Arbeit im Freien | 3.3.8 |
Veranstaltungen und Produktionen im Ausland | 3.3.9 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 3.4 |
Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften | Anhang 1 |
Kriterien zur Auswahl erforderlicher Qualifikation | Anhang 2 |
Literaturverzeichnis |
Vorbemerkung
Dieser Leitfaden "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen" gibt Ihnen Informationen und Praxishilfen für die erfolgreiche und sicherheitsgerechte Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind.
Kapitel 1 befasst sich mit der sicheren und rechtskonformen Unternehmensorganisation. Hauptzielgruppe dieses Kapitels sind damit Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte. Die Arten der Unternehmen sind vielfältig - vom rein gewerblich tätigen Unternehmen, über öffentlich rechtliche Unternehmen und kommunale oder staatliche Organisationen und Einrichtungen bis hin zu Vereinen. Je nach Unternehmensart wird der oben genannte Personenkreis unterschiedlich bezeichnet: zum Beispiel Intendanz, Verwaltungsleitung, Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister, Verantwortliche der Kommune, Schulleitung, Vorstand, Hallenbetreiber sowie selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Führungskräfte - zum Beispiel Direktorinnen und Direktoren, Betriebsleitung.
Kapitel 2 befasst sich mit der Veranstaltungs- und Produktionsorganisation. Kapitel 3 informiert über Anforderungen an Veranstaltungs- und Produktionsstätten, Veranstaltungstechnik, veranstaltungs- und produktionsspezifische Arbeitsbereiche und -verfahren. Deshalb richten sich Kapitel 2 und 3 an die Zielgruppe der organisatorisch und fachlich Verantwortlichen für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Dies sind zum Beispiel Produktions- und Projektleitungen, technische Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Eventmanagerinnen und -manager.
Der Leitfaden ermöglicht Ihnen eine sichere und gesundheitsgerechte Vorbereitung und Arbeitsgestaltung für das Personal sowie einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Daraus folgen dann auch ein zufriedenes Publikum und ein gutes Image in der Öffentlichkeit. Er hilft Ihnen bei der Unternehmensorganisation, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei der Veranstaltungs-/Produktionsorganisation über den kompletten Entstehungsprozess hinweg.
Der Leitfaden unterstützt Sie, die Potentiale von Sicherheit und Gesundheit in Ihre Arbeitsorganisation zu integrieren.
Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staatlicher Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Informationen sowie Branchenstandards dar. Dieser Leitfaden dient damit der rechtskonformen Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen.
Die vorliegende Information wurde in Zusammenarbeit von VBG und DGUV, Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet "Bühnen und Studios" sowie dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure (ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF) und dem VPLT - Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V. sowie der DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e.V. erarbeitet.
Die Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen Standpunkt der DGUV und der folgenden Verbände dar:
BVB - Bundesverband Beleuchtung & Bühne e.V.
Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester
Deutscher Städtetag
EVVC - Europäischer Verband der VeranstaltungsCentren e.V.
VDSI - Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
DOV - Deutsche Orchestervereinigung e.V.
BvS - Bundesverband deutscher Stuntleute e.V.
Hinweise zum Text des Leitfadens
|
---|