
Anlage 3 TRGS 910
Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 3 TRGS 910 – Leitfaden zur Quantifizierung stoffspezifischer Exposition-Risiko-Beziehungen und von Risikokonzentrationen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
zu TRGS 910
Inhalt |
1 | Rahmen der Risikoquantifizierung |
1.1 | Vorbemerkung: Prinzipien der Risikoquantifizierung bei begrenzter Datenbasis |
1.2 | Gültigkeit |
1.3 | Bedeutung der Standardannahmen (Defaultannahmen) |
1.4 | Definition und Einordnung der Risikokonzentration |
1.5 | Datenbasis |
1.6 | Datenqualität |
2 | Diskussion des vorherrschenden Wirkprinzips |
2.1 | Wirkprinzip als Leitidee zur Risikoquantifizierung |
2.2 | Mutagenität und Gentoxizität |
2.3 | Bedeutung von Keimzellmutagenität |
2.4 | Nichtgentoxische Ereignisse |
2.5 | Bedeutung einzelner Einflüsse im multifaktoriellen Geschehen |
2.6 | Zielgerichtete Schlussfolgerung |
3 | Risikoquantifizierung im Bereich beobachteter Krebsinzidenzen |
3.1 | Auswahl von Tierspezies, Geschlecht und Tumorlokalisation(en) |
3.2 | Auswahl eines "point of departure" |
3.3 | Anwendung des Benchmarkverfahrens |
3.4 | Mindestanforderungen an die Datenqualität für Anwendung des Benchmarkverfahrens |
3.5 | Vorgehen im Falle von Humandaten |
3.6 | Umgang mit der Hintergrundinzidenz |
3.7 | Risikoquantifizierung durch Ausweisung der T25 |
4 | Übertragung tierexperimenteller Daten auf den Menschen |
4.1 | Berücksichtigung von Speziesdifferenzen |
4.2 | Vorgehen bei Vorliegen einer tierexperimentellen Inhalationsstudie |
4.3 | Interspeziesextrapolation bei lokal wirkenden Partikeln und Aerosolen |
4.4 | Vorgehen bei Vorliegen einer tierexperimentellen Studie mit oraler Applikation |
4.5 | Vorgehen bei Studien mit verkürzter Expositions- und/oder Beobachtungsdauer |
4.6 | Normierung der täglichen Expositionsdauer |
5 | Extrapolation auf niedrigere Risikohöhen |
5.1 | Festlegung des Vorgehens nach dem Wirkprinzip |
5.2 | Extrapolation auf niedrigere Risikohöhen bei nichtlinearem Verlauf |
5.3 | Extrapolation bei angenommenem Schwellenphänomen |
6 | Regulatorisch-toxikologische Relevanz |
6.1 | Toleranz- und Akzeptanzkonzentrationen |
6.2 | Ableitung eines Vergleichswerts nach der Methodik der BekGS 901 |
6.3 | Endogen gebildete Kanzerogene |
6.4 | Risikokonzentration als Schichtmittelwert und Expositionsspitzen oder verkürzte Expositionsdauer |
6.5 | Simultane Exposition gegenüber mehreren Kanzerogenen |
7 | Intraspeziesextrapolation |
8 | Mindestkriterien für eine Risikoquantifizierung |
8.1 | Einstufung der zu bewertenden Substanz |
8.2 | Information zur Kanzerogenität bei inhalativer Exposition |
8.3 | Tumorlokalisationen ohne oder mit eingeschränkter quantitativer Übertragbarkeit |
8.4 | Fehlende Studien |
8.5 | Qualität der tierexperimentellen Studie und der Berichterstattung |
8.6 | Mindestkriterien zur Berücksichtigung von epidemiologischen Studien bei der Risikoableitung |
8.7 | "Weight-of-Evidence"-Betrachtung und deren Grenzen |
9 | Anforderungen an Dokumentation |
9.1 | Begründungspapiere |
9.2 | Bearbeitungsabfolge |
10 | ANHÄNGE |
10.1 | Glossar |
10.2 | Berechnungsbeispiele |
10.3 | Erläuterungen zum HEC-Konzept |
10.4 | Mustervorlage Dokumentation (ERB-Begründungspapier) |
Literatur
Hinweis: aus Ressourcengründen ist der umfangreiche Text nicht an dieser Stelle abgedruckt, aber verfügbar unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-910.html in der Datei zur TRGS 910 oder als separate Publikation.