
Art. 13 32014L0030
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
EU-Recht
KAPITEL 3 – KONFORMITÄT DER BETRIEBSMITTEL
Art. 13 32014L0030 – Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
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