Abschnitt 1 ASR A1.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.2
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Arbeitsstätten Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.2
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR A1.2
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel
Abschnitt 1 ASR A1.2 – Zielstellung
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 und 3.1 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.