Technische Regeln für Arbeitsstätten
Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.2
Vom 15. August 2013 (GMBl S. 910)
Zuletzt geändert durch die Bek. vom 2. Mai 2018 (GMBl S. 471)
- Bek. d. BMAS v. 15.8.2013 - IIIb4 - 34602 - 2 -
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A1.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zielstellung | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Allgemeines | 4 |
Grundflächen von Arbeitsräumen | 5 |
Lichte Höhen von Arbeitsräumen | 6 |
Luftraum | 7 |
Beispiel für die Grundfläche eines Arbeitsplatzes in einer Fertigungsstätte | Anhang 1 |
Beispiele für Grundflächen von Arbeitsplätzen in Büroräumen | Anhang 2 |