Anhang 2 TRGS 527 - Musterschreiben an die Hersteller oder Lieferanten
Sehr geehrter Hersteller/Lieferant,
wir verwenden derzeit das Produkt (genaue Bezeichnung) aus Ihrem Hause. Wir haben Grund zur Annahme, dass es sich dabei um einen Stoff, Gemisch oder Erzeugnis handelt, das einen Stoff in Nanoform entsprechend Anhang VI der Verordnung (EG) 1907/2006, geändert durch (EU) 2018/1881 enthält. Im Rahmen der Informationsermittlung bei der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 und TRGS 527 bitten wir Sie um zusätzliche Angaben zu Ihrem Produkt. Bitte übermitteln Sie uns Informationen zu diesen Punkten (soweit vorliegend):
- 1.
Einstufung der Nanoform des Stoffes,
- 2.
Partikelanzahlgrößenverteilung gemäß REACH-Verordnung Anhang VI Unterabschnitt 2.4.2 geändert durch Verordnung (EU) 2018/1881,
- 3.
spezifische Oberfläche,
- 4.
morphologische Informationen (Form und Struktur, besonders bei Fasern, z. B. hinsichtlich des Vorliegens von WHO-Fasern, einschließlich Fasern mit einem Durchmesser kleiner 200 nm),
- 5.
Oberflächenmodifikation,
- 6.
Wasserlöslichkeit,
- 7.
Angaben zum Staubungsverhalten,
- 8.
Angaben zur Brennbarkeit (z. B. Entzündbarkeit und Staub-Explosionsfähigkeit).
Mit freundlichen Grüßen