Abschnitt 10.9 - 10.9 Formgeben mittels Schneckenpressen
Für Gebäude zum Formgeben mittels Schneckenpressen gilt Unterkapitel 10.5 dieses Teils der Regel entsprechend.
Für Gebäude zum Formgeben mittels Schneckenpressen gilt Unterkapitel 10.5 dieses Teils der Regel entsprechend.