Abschnitt H 10 - Gefährdung durch Suchtmittel
Suchtmittel (z.B. Drogen) können während ihrer Wirkung im Organismus dessen Funktionen verändern.
● Zu den häufigsten Suchtmitteln zählen:
Nikotin
Alkohol
Beruhigungs- und Schmerzmedikamente
Illegale Drogen, z.B.:
Opiate (Heroin, Morphine)
Kokain
Cannabis (Haschisch und Marihuana)
Ecstasy, LSD
Amphetamine
● Diese können während ihrer Wirkung und darüber hinaus das Bewusstsein und die Wahrnehmung des Konsumenten verändern (Erzeugung eines Wohlgefühls und/oder Rauschzustandes).
● Zwischen Genuss- und Rauschmittel besteht ein fließender Übergang.
Gesundheitsgefahren
● Der regelmäßige Konsum von Suchtmitteln über eine längere Zeit und/oder in größeren Mengen kann zu einem Missbrauch und zu psychischen und körperlichen Abhängigkeiten (Sucht) führen.
● Bei nachlassender Wirkung des Suchtmittels treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen beim Abhängigen auf.
● Drogenabhängigkeit ist nicht auf ein bestimmtes Suchtmittel beschränkt, sondern kann mehrere Drogen umfassen.
● Nikotin und Alkohol verzeichnen die meisten Süchtigen und Todesopfer.
● Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung (z.B. Alkoholkrankheit) erfolgt oft sehr langsam. Dabei verändern sich oft unbemerkt
das Verhalten,
die Lebensgewohnheiten,
die Persönlichkeit.
● Neben der Abhängigkeit treten körperliche und psychische Begleiterkrankungen auf, wie z.B. Leberzirrhose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Krebs.
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
● Dauerhafter Verzicht auf abhängigkeitserzeugende Mittel, z.B. Nikotin.
● Rauchfreie Arbeitsplätze.
● Verbot der Einnahme von Alkohol am Arbeitsplatz (z.B. durch Betriebsvereinbarungen).
● Aufklärung zum Thema Rauschmittel und Folgeerscheinungen durch Fachleute anbieten.
● Betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtgefährdeten, -erkrankten festlegen.
● Auf Risikofaktoren achten, ggf. Untersuchungen durch den Betriebsarzt oder Hausarzt.
● Betroffene finden Hilfe und Unterstützung bei Vertrauenspersonen, z.B. Betriebsarzt, Betriebsrat, Suchtbeauftragte, geschulte Fachleute.
Weitere Informationen: BGV A1 "Grundsätze der Prävention" BGR A1 "Grundsätze der Prävention" |
---|