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Abschnitt H 10 - Gefährdung durch Suchtmittel

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Suchtmittel (z.B. Drogen) können während ihrer Wirkung im Organismus dessen Funktionen verändern.

● Zu den häufigsten Suchtmitteln zählen:

  • Nikotin

  • Alkohol

  • Beruhigungs- und Schmerzmedikamente

  • Illegale Drogen, z.B.:

    • Opiate (Heroin, Morphine)

    • Kokain

    • Cannabis (Haschisch und Marihuana)

    • Ecstasy, LSD

    • Amphetamine

● Diese können während ihrer Wirkung und darüber hinaus das Bewusstsein und die Wahrnehmung des Konsumenten verändern (Erzeugung eines Wohlgefühls und/oder Rauschzustandes).

● Zwischen Genuss- und Rauschmittel besteht ein fließender Übergang.

Gesundheitsgefahren

● Der regelmäßige Konsum von Suchtmitteln über eine längere Zeit und/oder in größeren Mengen kann zu einem Missbrauch und zu psychischen und körperlichen Abhängigkeiten (Sucht) führen.

● Bei nachlassender Wirkung des Suchtmittels treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen beim Abhängigen auf.

● Drogenabhängigkeit ist nicht auf ein bestimmtes Suchtmittel beschränkt, sondern kann mehrere Drogen umfassen.

● Nikotin und Alkohol verzeichnen die meisten Süchtigen und Todesopfer.

● Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung (z.B. Alkoholkrankheit) erfolgt oft sehr langsam. Dabei verändern sich oft unbemerkt

  • das Verhalten,

  • die Lebensgewohnheiten,

  • die Persönlichkeit.

● Neben der Abhängigkeit treten körperliche und psychische Begleiterkrankungen auf, wie z.B. Leberzirrhose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Krebs.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

● Dauerhafter Verzicht auf abhängigkeitserzeugende Mittel, z.B. Nikotin.

● Rauchfreie Arbeitsplätze.

● Verbot der Einnahme von Alkohol am Arbeitsplatz (z.B. durch Betriebsvereinbarungen).

● Aufklärung zum Thema Rauschmittel und Folgeerscheinungen durch Fachleute anbieten.

● Betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtgefährdeten, -erkrankten festlegen.

● Auf Risikofaktoren achten, ggf. Untersuchungen durch den Betriebsarzt oder Hausarzt.

● Betroffene finden Hilfe und Unterstützung bei Vertrauenspersonen, z.B. Betriebsarzt, Betriebsrat, Suchtbeauftragte, geschulte Fachleute.

Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"